Mottfeuer wie dieses sind zwar erlaubt, aber an viele Sicherheitsbestimmnungen und Regeln geknüpft. Warum das Landratsamt Ostallgäu sowie Landwirtschafts- und Forstämter von ihnen abraten.
Bild: Ralf Lienert
Mottfeuer wie dieses sind zwar erlaubt, aber an viele Sicherheitsbestimmnungen und Regeln geknüpft. Warum das Landratsamt Ostallgäu sowie Landwirtschafts- und Forstämter von ihnen abraten.
Bild: Ralf Lienert
Landratsamt, Landwirtschafts- und Forstämter appellieren an alle Ostallgäuer Land- und Forstwirte, auf Mottfeuer möglichst zu verzichten. Zur Vermeidung von Luftverunreinigungen sollten die Grünabfälle anderweitig verwertet werden, beispielsweise durch Häckseln vor Ort, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts Ostallgäu.
Grundsätzlich dürfen pflanzliche Abfälle, die beim Forst- und Almbetrieb entstehen, als Mottfeuer dort verbrannt werden, wo sie anfallen. Dies gilt besonders, wenn forst- und almwirtschaftlichen Gründen wie Käferbefall und sehr unwegsamen Gelände dafür sprechen.
Die Verwertung dieser Abfälle durch Kompostieren ist jedoch bedeutend umweltverträglicher. Auch wenn ein Abtransport nicht möglich oder sinnvoll ist, so können die pflanzlichen Abfälle immer noch vor Ort der Verrottung überlassen werden. Dies schafft auch Lebensraum für Kleinstlebewesen. Zudem bleiben so die Nährstoffe des abgebauten Materials dem Wald erhalten.
Das Verbrennen ist, falls keine weitere Verwertung möglich ist, nur an Werktagen von 6 bis 18 Uhr zulässig. Das Feuer muss von zwei mit geeigneten Geräten ausgestatteten, leistungs- und reaktionsfähigen Personen über 16 Jahren ständig überwacht werden. Auch hier sind aber die Corona-Kontaktbeschränkungen zu beachten.
Zudem darf bei starkem Wind oder erhöhter Waldbrandgefahr kein Feuer entzündet werden. Brennende Feuer sind bei starkem Wind umgehend zu löschen. Um die Brandflächen sind Streifen von drei Metern Breite zu ziehen, die von pflanzlichen Abfällen freigehalten werden müssen. Außerdem müssen Feuerstätten im Freien zu Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen sowie zu sonstigen brennbaren Stoffen mindestens fünf Meter Abstand haben.
Von leicht entzündbaren Stoffen muss die Feuerstelle mindestens 25 Meter entfernt sein. Beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit muss die Glut erloschen sein.
Grundsätzlich muss man ein Mottfeuer mindestens sieben Tage vorher bei der Gemeinde unter Angabe der Telefonnummer anzuzeigen. Diese sollte dann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde , also das Landratsamt Ostallgäu, unterrichten. Forst- und Landwirte müssen die Mottfeuer außerdem einen Tag vor dem Entzünden telefonisch bei der Integrierten Leitstelle Allgäu (0831/96096-689) anmelden. So werden Fehlalarme der Feuerwehren vermieden.