Corona-Testzentren in Marktoberdorf: Alle Infos zu Standorten, Öffnungszeiten und Anmeldung
Corona-Schnelltest und PCR in Marktoberdorf: Unter anderem im Gebäude des früheren Gesundheitsamtes kann man sich in Marktoberdorf auf Corona testen lassen.
Bild: Dirk Ambrosch
Corona-Schnelltest und PCR in Marktoberdorf: Unter anderem im Gebäude des früheren Gesundheitsamtes kann man sich in Marktoberdorf auf Corona testen lassen.
Bild: Dirk Ambrosch
Wo kann ich in Marktoberdorf einen Corona-Schnelltest oder PCR-Test machen? Wann hat das Testzentrum geöffnet und wie läuft die Anmeldung? Ein Überblick.
Von Allgäuer Zeitung
17.12.2021 | Stand: 12:02 Uhr
Wo kann ich mich in Marktoberdorf per Schnelltest oder PCR-Test auf Corona testen lassen? Wann hat das Testzentrum geöffnet und wie läuft die Anmeldung und Terminvergabe?
Die Antworten zu diesen und weiteren Fragen finden Sie hier im Überblick:
Standorte und Öffnungszeiten der Corona-Testzentren in Marktoberdorf
Testzentrum Marktoberdorf
Standort: Marktplatz 13
Öffnungszeiten: montags bis freitags, 8 bis 10 Uhr und 14 bis 18 Uhr; samstags und sonntags, 9 bis 13 Uhr
Testart: Antigen-Schnelltest und PCR-Test (PCR-Tests werden nur bei angeordneten Tests und bei positiven Schnelltests durchgeführt.)
Anmeldung: Die Testungen erfolgen nach Terminvergabe durch das Gesundheitsamt. Nutzen Sie dazu entweder die Online-Terminvergabe oder die Telefonnummer 08342/911 994. Sie erhalten dann einen festen Termin. Auf diese Weise werden Wartezeiten möglichst reduziert.
Hubertus-Apotheke, Ruderatshofener Str. 29
Standort: Testzentrum am Hallenbad, Bahnhofstraße 42
Öffnungszeiten: Corona-Tests finden statt: sonntags, 17 bis 19 Uhr; montags bis mittwochs sowie samstags, 10 bis 12 Uhr; donnerstags, 10 bis 12 Uhr und 16.30 bis 18 Uhr; freitags, 16.30 bis 18 Uhr
In Bayern gelten seit dem 03. April neue Corona-Regeln. Es bleibt ein sogenannter "Basisschutz". Welche Maßnahmen sind damit gemeint? Diese Corona-Vorschriften gelten aktuell in Freistaat.
Bild: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)
In Bayern gelten seit dem 03. April neue Corona-Regeln. Es bleibt ein sogenannter "Basisschutz". Welche Maßnahmen sind damit gemeint? Diese Corona-Vorschriften gelten aktuell in Freistaat.
Bild: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)
Das Tragen einer FFP2-Maske gilt nur noch in bestimmten Bereichen. So zum Beispiel in Krankenhäusern, Arztpraxen oder bei ambulanten Pflegediensten. Ziel ist es, besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen weiterhin vor einer Infektion zu schützen.
Bild: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)
Das Tragen einer FFP2-Maske gilt nur noch in bestimmten Bereichen. So zum Beispiel in Krankenhäusern, Arztpraxen oder bei ambulanten Pflegediensten. Ziel ist es, besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen weiterhin vor einer Infektion zu schützen.
Bild: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)
Nach wie vor gilt: Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Es reicht das Tragen einer medizinischen Maske. Es wird allerdings empfohlen, in geschlossenen Räumen generell eine medizinische Maske zu tragen.
Bild: imago / Emma Innocenti (Symbolfoto)
Nach wie vor gilt: Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Es reicht das Tragen einer medizinischen Maske. Es wird allerdings empfohlen, in geschlossenen Räumen generell eine medizinische Maske zu tragen.
Bild: imago / Emma Innocenti (Symbolfoto)
Bild: imago images / YAY Images (Symbolfoto)
Bild: imago images / YAY Images (Symbolfoto)
Die Maskenpflicht beim Einkaufen entfällt in Bayern - zum Beispiel in Supermärkten. Auch beim Friseur oder im Massagestudio fällt die Maskenpflicht - und die Zugangsbeschränkung 3G.
Bild: Matthias Balk, dpa (Archivbild)
Die Maskenpflicht beim Einkaufen entfällt in Bayern - zum Beispiel in Supermärkten. Auch beim Friseur oder im Massagestudio fällt die Maskenpflicht - und die Zugangsbeschränkung 3G.
Bild: Matthias Balk, dpa (Archivbild)
Am Arbeitsplatz darf der Arbeitgeber bestimmen, ob eine Maske getragen werden soll oder nicht. Auch weitere Schutzmaßnahmen dürfen vom Unternehmen vorgegeben werden.
Bild: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)
Am Arbeitsplatz darf der Arbeitgeber bestimmen, ob eine Maske getragen werden soll oder nicht. Auch weitere Schutzmaßnahmen dürfen vom Unternehmen vorgegeben werden.
Bild: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)
Bei Mitarbeitern reichen zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind.
Bild: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)
Bei Mitarbeitern reichen zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind.
Bild: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)
2G und 3G entfallen nun in Bayern. Damit fallen die Zugangsbeschränkungen in Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Geschäften.
Bild: Martin Schutt, dpa (Symbolbild)
2G und 3G entfallen nun in Bayern. Damit fallen die Zugangsbeschränkungen in Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Geschäften.
Bild: Martin Schutt, dpa (Symbolbild)
Auch in den Schulen im Freistaat ist die Maskenpflicht passé.
Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
Auch in den Schulen im Freistaat ist die Maskenpflicht passé.
Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
Auch getestet wird in den bayerischen Schulen seit dem 1. Mai 2022 nicht mehr.
Bild: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)
Auch getestet wird in den bayerischen Schulen seit dem 1. Mai 2022 nicht mehr.
Bild: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)
Sollte allerdings in einer Klasse ein nachweislicher Infektionsfall auftauchen, sollten Schüler und Lehrer fünf Unterrichtstage eine Maske tragen.
Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
Sollte allerdings in einer Klasse ein nachweislicher Infektionsfall auftauchen, sollten Schüler und Lehrer fünf Unterrichtstage eine Maske tragen.
Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
Auch die „3G-Regel“ für Lehrkräfte im Freistaat, sonstige an den Schulen tätige sowie „schulfremde“ Personen entfällt.
Bild: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)
Auch die „3G-Regel“ für Lehrkräfte im Freistaat, sonstige an den Schulen tätige sowie „schulfremde“ Personen entfällt.