Enlastung durch höhere Zuschüsse

Für Pflegebedürftige im Allgäu gibt es deutlich mehr Geld

Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, werden seit Anfang des Jahres finanziell entlastet.

Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, werden seit Anfang des Jahres finanziell entlastet.

Bild: Bodo Marks, dpa (Symbolfoto)

Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, werden seit Anfang des Jahres finanziell entlastet.

Bild: Bodo Marks, dpa (Symbolfoto)

Pflegebedürftige im Ostallgäu und Kaufbeuren bekommen seit diesem Jahr höhere Zuschüsse. Eine Expertin von der AOK erklärt, wie die neue Regelung aussieht.
27.03.2022 | Stand: 04:00 Uhr

Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen stationär betreut werden, erhalten seit diesem Jahr höhere Zuschüsse. Expertin Angelika Ulrich von der AOK erklärt, wie das konkret aussieht.

Nach dem dritten Jahr trägt die Pflegekasse über 70 Prozent der Kosten

Grundlage ist eine neue gesetzliche Regelung. Die Zuschüsse sind gestaffelt und orientieren sich an der Dauer des Aufenthaltes im Pflegeheim. „Der Leistungszuschlag verringert den jeweiligen persönlichen Eigenanteil der Pflegekosten“, sagt Angelika Ulrich, Pflegeberaterin der AOK-Direktion Kaufbeuren-Ostallgäu. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.

Im Bereich Kaufbeuren und Ostallgäu sind monatlich 334.000 Euro mehr nötig

Allein im Bereich der AOK-Pflegekasse Kaufbeuren-Ostallgäu machen die höheren Zuschüsse zusätzlich monatlich rund 334.000 Euro für fast 650 Pflegebedürftige aus. Wenn pflegende Angehörige vorübergehend nicht betreuen können, ist es möglich, ihre Pflegebedürftigen bis zu acht Wochen im Jahr in einer vollstationären Einrichtung versorgen zu lassen. Für maximal acht Wochen im Jahr erhalten Versicherte für die Kurzzeitpflege einen Zuschuss von bis zu 1774 Euro, das entspricht einer Erhöhung um zehn Prozent. Alternativ zur Kurzzeitpflege kann man auch Verhinderungspflege beantragen.

Auch Pflege zuhause ist weiterhin möglich

„Bei dieser Leistung versorgt ein Pflegedienst die Pflegebedürftigen weiterhin zu Hause“, sagt Ulrich. Die Pflegekasse erstattet dann für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr bis zu 1612 Euro. Mit Mitteln der Kurzzeitpflege stehen so bis zu 3386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung. Auch bei den ambulanten Pflegesachleistungen gibt es eine Erhöhung um fünf Prozent. Für Hilfen durch einen Pflegedienst, wie zum Beispiel Betreuungsmaßnahmen, Körperpflege oder Unterstützung bei der Haushaltsführung, gibt es jetzt bis zu 2095 Euro (Pflegegrad 5). Wer eine Beratung rund um mögliche Pflegeleistungen benötigt, kann sich an die AOK in Kaufbeuren wenden.

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