Im Mittelpunkt der Günzacher Gemeinderatssitzung stand die Suche des Regionalen Planungsverbands Allgäu für neue Räume für Windkraftanlagen. Vor dem Hintergrund des russischen Kriegs gegen die Ukraine und die ausgelöste Energiekrise hat der Bund das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz erlassen. Bis Ende 2032 müssen auf 1,8 Prozent der Fläche Bayerns Windräder stehen. Deshalb hat sich der Planungsverband zu einer Fortschreibung des Teilfachkapitels Windenergie entschlossen. Dabei geht es um die Frage: Wo im Allgäu können weitere Windräder aufgestellt werden?
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