Drei alte Büchsenpatronen sowie zwei Nebel- und eine Rauchgranate aus den 1980er Jahren brachten jetzt einen bis dato völlig unbescholtenen Ostallgäuer vor Gericht. Der 55-Jährige hatte vergangenes Jahr eine Scheune an seine Heimatgemeinde verkauft. Beim Ausräumen stieß dann ein Bauhof-Mitarbeiter auf zwei Pappkartons, in denen sich die Munition befand. In der Folgezeit erhielt der ehemalige Besitzer des Stadels einen Strafbefehl wegen vorsätzlichen verbotenen Munitionsbesitzes und Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen, der auf 60 Tagessätze je 40 Euro lautete – insgesamt also auf eine Geldstrafe in Höhe von 2. 400 Euro.
Ostallgäuer verkaufte Scheune an Gemeinde