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Marktoberdorf
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Warum sich die Stadt Marktoberdorf mit der Umsatzsteuer plagt

Ein EU-Gesetz und seine kuriosen Folgen

Warum für das eine Grab in Marktoberdorf eine Steuer anfällt, für das andere nicht

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    Für eine Baumbestattung auf der Rasenfläche am Friedhof St. Martin in Marktoberdorf müssen die Hinterbliebenen Umsatzsteuer bezahlen, für eine herkömmliche Beerdigung in einem Grab mit Einfriedung und Grabstein (im Hintergrund) jedoch nicht. Das neue Gesetz ist verzwickt.
    Für eine Baumbestattung auf der Rasenfläche am Friedhof St. Martin in Marktoberdorf müssen die Hinterbliebenen Umsatzsteuer bezahlen, für eine herkömmliche Beerdigung in einem Grab mit Einfriedung und Grabstein (im Hintergrund) jedoch nicht. Das neue Gesetz ist verzwickt. Foto: Heinz Budjarek

    Was so sperrig klingt, hat Auswirkungen auf das tägliche Leben – und sogar darüber hinaus: Umsetzung Paragraf 2b Umsatzsteuergesetz. Auch die Stadt Marktoberdorf und deren Bürgerinnen und Bürger holt nun ein, was das Europäische Parlament seit längerem gefordert, der Bund aber bisher nicht umgesetzt hat. Der neue Passus hat unter anderem zur Folge, dass selbst bei Gräbern unterschiedliche Steuersätze gelten. "Dieser Paragraf 2b des Umsatzsteuergesetzes verfolgt Sie bis ins Grab": Diese Bemerkung konnte sich Bürgermeistermeister Dr. Wolfgang Hell nicht verkneifen.

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