Die Leiche des 16-jährigen Mädchens wurde im Bereich ehemaliger Luftschutzbunker am Memminger Flughafen gefunden. Dort suchte die Polizei auch nach den Tatwaffen.
Bild: Maike Scholz
Die Leiche des 16-jährigen Mädchens wurde im Bereich ehemaliger Luftschutzbunker am Memminger Flughafen gefunden. Dort suchte die Polizei auch nach den Tatwaffen.
Bild: Maike Scholz
Nach der Tötung einer 16-Jährigen in Memmingerberg haben sich die beiden Verdächtigen bislang nicht zu den Mordvorwürfen gegen sie geäußert. Die 15-Jährige und der 25 Jahre alte Mann hätten in den Vernehmungen und vor der Haftrichterin "von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen am Mittwoch.
Die 16-Jährige aus dem Raum Memmingen, deren Leiche am Montagvormittag auf einem Gelände am Memminger Flughafen gefunden worden war, war mit mehreren Stichen in den Oberkörper getötet worden. Das hatten Polizei und Staatsanwaltschaft Memmingen mitgeteilt.
Während der Ermittlungen und im Zusammenhang mit der Festnahme des 25-jährigen Tatverdächtigen stellte die Polizei nach eigenen Angaben zwei Messer sicher, die als Tatwerkzeug in Fragen kommen könnten. Spurentechnische Gutachten wurden in Auftrag gegeben, so die Fahnder.
Beide Tatverdächtige, der 25-Jährige aus dem Landkreis Unterallgäu und eine 15-jährige Jugendliche, wurden am Dienstag der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Dort machten sie von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch.
Die Richterin folgte aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ gegen die beiden jeweils Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des heimtückischen Mordes. Der 25-Jährige und die 15-Jährige, beide mit deutscher Staatsangehörigkeit, wurden in verschiedene bayerische Justizvollzugsanstalten gebracht.
Der 25-Jährige ist bereits bei der Polizei bekannt. Durch welche Straftaten er bereits mit der Polizei zu tun hatte, wollten die Ermittler nicht sagen. Das Verfahren in dieser Sache laufe noch. Aber es habe nichts mit Gewaltdelikten zu tun.
Aus ermittlungstaktischen Gründen und aus Rücksicht auf die Angehörigen der Getöteten geben Polizei und Staatsanwaltschaft derzeit keine weiteren Details zu Tathergang und Motiv bekannt. Es werde weiter ermittelt.
Zur Aufklärung des Tatherganges und der Hintergründe der Tat wurde bei der Memminger Kriminalpolizei die Ermittlungsgruppe Shelter eingerichtet. Shelter heißt auf Deutsch Schutzraum. Der Fundort befindet sich in der Nähe ehemaliger Luftschutzbunker und Hangars direkt am Memminger Flughafen.
Von Mord aus Heimtücke spricht man, wenn der oder die Täter die "Arg- und Wehrlosigkeit" des Opfers bei der Tat ausgenutzt hatten. Heimtücke ist laut § 211 Strafgesetzbuch ein sogenanntes Mordmerkmal. Demnach gilt als Mörder, wer "aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet."
Auf Mord steht in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bei Jugendlichen liegt die Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht bei zehn Jahren.