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Amtsgericht Memmingen: Tierische Schnäppchen bringen Unterallgäuer vor Gericht

Prozess am Amtsgericht Memmingen

Tierische Schnäppchen bringen Unterallgäuer vor Gericht

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    Ein Unterallgäuer hat sich ein präpariertes Birkhuhn und einen präparierten Turmfalken gekauft – doch das ist verboten.
    Ein Unterallgäuer hat sich ein präpariertes Birkhuhn und einen präparierten Turmfalken gekauft – doch das ist verboten. Foto: Sylvia Adams, Maciej, stock.adobe.com

    Es war ein ungewöhnlicher Fall, der jüngst vor dem Amtsgericht Memmingen verhandelt wurde: Ein 69-jähriger Unterallgäuer saß auf der Anklagebank, weil er ausgestopfte Tiere gekauft haben soll, einmal einen Turmfalken für 129,90 Euro, ein anderes Mal ein Birkhuhn für 90 Euro. Der Haken an der Sache: Beide Tiere sind geschützt. Präparate zu kaufen oder verkaufen, ist nicht erlaubt. In den Augen der Staatsanwaltschaft hätte der Mann davon wissen können: Denn vor der Ausbildung in seinem späteren Beruf hatte er ein Diplom in Biologie gemacht.

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