Es war ein ungewöhnlicher Fall, der jüngst vor dem Amtsgericht Memmingen verhandelt wurde: Ein 69-jähriger Unterallgäuer saß auf der Anklagebank, weil er ausgestopfte Tiere gekauft haben soll, einmal einen Turmfalken für 129,90 Euro, ein anderes Mal ein Birkhuhn für 90 Euro. Der Haken an der Sache: Beide Tiere sind geschützt. Präparate zu kaufen oder verkaufen, ist nicht erlaubt. In den Augen der Staatsanwaltschaft hätte der Mann davon wissen können: Denn vor der Ausbildung in seinem späteren Beruf hatte er ein Diplom in Biologie gemacht.
Prozess am Amtsgericht Memmingen