Wer in Memmingen ein Mehrfamilienhaus mit mindestens zwölf Wohneinheiten bauen möchte, muss wohl künftig einen barrierefreien Parkplatz vorweisen. Die Stellplatzsatzung der Stadt soll entsprechend geändert werden.
Bild: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)
Wer in Memmingen ein Mehrfamilienhaus mit mindestens zwölf Wohneinheiten bauen möchte, muss wohl künftig einen barrierefreien Parkplatz vorweisen. Die Stellplatzsatzung der Stadt soll entsprechend geändert werden.
Bild: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)
Wie viele Stellplätze beim Bau oder bei der Sanierung eines Gebäudes nachzuweisen sind und wie groß diese sein müssen, ist in der sogenannten Stellplatzsatzung verankert. In Memmingen gibt es diese seit 2008. In regelmäßigen Abständen wird die Satzung jedoch an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Genau darum ging es in der jüngsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses. Gleichzeitig gab Stefan Haas von der städtischen Bauverwaltung dem Gremium einen Überblick, ob sich die bislang letzten Neuerungen aus dem Jahr 2020 bewährt haben.