Die Parksituation im Grüntenweg ist laut einem Anwohner bereits jetzt angespannt. Er glaubt, dass sich die Situation mit dem Bau von drei Mehrfamilienhäusern weiter verschärfen werde.
Bild: Uwe Hirt
Die Parksituation im Grüntenweg ist laut einem Anwohner bereits jetzt angespannt. Er glaubt, dass sich die Situation mit dem Bau von drei Mehrfamilienhäusern weiter verschärfen werde.
Bild: Uwe Hirt
Ein Bauantrag für drei Mehrfamilienhäuser im Grüntenweg in Memmingen hat in der jüngsten Bauausschusssitzung zu einer Grundsatzdiskussion geführt. Im Mittelpunkt standen weniger die drei Gebäude mit ihren jeweils vier Wohneinheiten. Vielmehr stellten Ratsmitglieder die städtische Stellplatzsatzung in ihrer aktuellen Form infrage.
Einen ersten Bauantrag hatten die Mitglieder des Bauausschusses Ende vergangenen Jahres noch abgelehnt. Wie Leitender Baudirektor Fabian Damm in der jüngsten Sitzung des Gremiums erklärte, seien die Grundflächen der Gebäude damals viel zu groß gewesen. Zudem seien die Fassadenbereiche teilweise dreigeschossig eingeplant worden. Letztlich sei der Ausschuss zu dem Schluss gekommen, dass sich die Neubauten nicht in die nähere Umgebung einfügen würden. Nun hatte der Bauherr eine abgespeckte Variante mit ein- bis zweigeschossigen Satteldachbauten präsentiert, denen laut Damm aus Sicht der Bauverwaltung planungsrechtlich eigentlich nichts im Wege steht. Zudem sei eine Tiefgarage mit zwölf Parkplätzen vorgesehen. In diesem Zusammenhang brachte Damm die Sorge eines Anwohners ins Spiel, der in einem Schreiben darauf hingewiesen habe, dass es im Grüntenweg bereits jetzt zu wenig Stellplätze gebe. Mit den Neubauten würde sich die Situation noch verschärfen. Sein Vorschlag: Die Anzahl der Wohneinheiten von zwölf auf acht zu reduzieren.
Leitender Baudirektor: Anzahl der Wohnungen kann man Bauherrn nicht vorschreiben
Damm erklärte jedoch, dass sich die Gebäude in die nähere Umgebung einfügen würden und man dem Bauherrn nicht vorschreiben könne, wie viel Wohnungen er darin anbieten solle. Auf Nachfrage von Margareta Böckh erklärte Damm, dass es in diesem Bereich drei oberirdische Stellplätze gebe. Daraufhin fragte die Zweite Bürgermeisterin, ob es auf dem Gelände die Möglichkeit für zusätzliche Parkplätze gebe. Denn sie könne die Bedenken des Anwohners durchaus nachvollziehen. Damm erklärte, dass man das anregen könne, er derzeit aber keine Möglichkeit sehe. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass der Antrag im Einklang mit der Stellplatzsatzung der Stadt stehe.
Das wiederum brachte Hans Pfalzer (Freie Wähler) auf den Plan, der Parallelen zum geplanten Wohngebiet auf dem Grenzhofareal zog. „Die Anwohner haben immer das gleiche Problem, dass zu wenig Parkplätze angeboten werden.“ Und dieses Problem verursache die aktuelle Satzung, die man vor zwei Jahren beschlossen habe. Diese sehe lediglich einen Stellplatz pro Wohnung vor. „Das ist meines Erachtens zu wenig.“ Als Beispiel nannte er ein Paar, das in einer 60-Quadratmeter-Wohnung lebt und zwei Autos hat. Doch erst ab 100 Quadratmetern seien zwei Plätze vorgeschrieben. „Wir müssen mit dieser Satzung was machen“, ist Pfalzer überzeugt. Damm betonte, dass man doch nicht wolle, dass Grundstücke vollflächig mit Garagen, Carports und sonstigen Stellplätzen versiegelt werden. „Da muss man einfach abwägen.“ Gleichzeitig gebe es für Bauherrn ja kein Verbot, mehr Stellplätze anzubieten. Daraufhin schaltete sich Oberbürgermeister Manfred Schilder (CSU) ein. „Es ist die Frage, ob die öffentliche Hand immer Vorsorge treffen muss für jeden, der ein zweites oder drittes Auto besitzt.“ Und letztlich strebe die Stadt auch an, möglichst wenig Fläche zu versiegeln.
Stadtrat: Bauvorhaben könnte nachbarschaftliche Spannungen provozieren
Die Zahl 100 sei „keine wissenschaftlich festgelegte Kenngröße“. Über die könne man sich ja nochmals unterhalten, betonte Dritter Bürgermeister Dr. Hans-Martin Steiger (SPD). Die Satzung sei ein Kompromiss „zwischen der automobilen Gesellschaft einerseits und dem Wunsch, dem Auto nicht alles unterzuordnen“. Jürgen Kolb (Freie Wähler) bezeichnete das Bauvorhaben als gutes Beispiel für Nachverdichtung. Er glaube aber auch, dass man damit nachbarschaftliche Spannungen provozieren könne. Daher sei der Antrag „gerade noch zustimmbar“. Mit vier Gegenstimmen gab das Gremium am Ende grünes Licht.