Am fünften Verhandlungstag erging das Urteil: Weil sie im April des vergangenen Jahres in einer Obdachlosenunterkunft in Memmingen einen Nachbarn mit einer Bratpfanne attackiert und anschließend mit einem Küchenmesser auf ihn eingestochen hatte, wurde eine 27-Jährige Bewohnerin jetzt wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Um die Alkohol- und Drogensucht der vorbestraften Frau zu therapieren, wurde gleichzeitig ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Geständnis der Angeklagten und die Befragung zahlreicher Zeugen hätten das Geschehen weitgehend so bestätigt, wie es die Staatsanwältin schon bei der Verlesung der Anklageschrift vorgetragen hatte, führte Vorsitzender Richter Christian Liebhart in der Urteilsbegründung aus.
Obdachlosenunterkunft in Memmingen