Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen ist es weiterhin möglich, sich telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben zu lassen. Sie müssen also dafür nicht in die Praxis kommen. Eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Weg ist einmalig für sieben weitere Tage möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die durch die Corona-Pandemie entstandene Sonderreglung bis Ende März 2023 verlängert. „Begründet wird diese Entscheidung mit der erhöhten Sicherheit für das Praxispersonal und dem Schutz anderer Patienten“, betont die IHK-Regionalvorsitzende Andrea Thoma-Böck. Die regionale IHK-Spitze sieht die Beibehaltung dieser Regelung allerdings durchaus kritisch.
Krankschreibung per Telefon - Pro und Contra