Nicht alle wahlberechtigten Memmingerinnen und Memminger haben ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl und die Bezirkswahl bekommen.
Bild: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa (Symbolbild)
Nicht alle wahlberechtigten Memmingerinnen und Memminger haben ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl und die Bezirkswahl bekommen.
Bild: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa (Symbolbild)
Wählerinnen und Wähler in Memmingen hätten bis zum 17. September eigentlich ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2023 und die Bezirkswahl bekommen sollen. Doch diese kam nicht bei allen Wahlberechtigten an, teilt die Stadt mit. Grund ist ein Versäumnis bei dem Unternehmen, das für die Zustellung beauftragt wurde. Das Zustellunternehmen gab auf Nachfrage der Stadt zu, dass nicht alle Wahlbenachrichtigungen fristgemäß versendet wurden. Betroffen sind demnach Wahlberechtigte, die in folgenden Straßen wohnen:
Die betroffenen Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme auch ohne Wahlbenachrichtigung bei der bayerischen Landtagswahl und der Bezirkswahl 2023 abgeben. Wer am 8. Oktober vor Ort wählen möchte, kann am Wahltag unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im zuständigen Wahllokal wählen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, kann noch bis zum 6. Oktober die Wahlunterlagen betragen. Das geht auf drei verschiedene Möglichkeiten:
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