Landtags- und Bezirkswahl

Nicht jeder Wähler hat in Memmingen eine Wahlbenachrichtigung bekommen

Nicht alle wahlberechtigten Memmingerinnen und Memminger haben ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl und die Bezirkswahl bekommen.

Nicht alle wahlberechtigten Memmingerinnen und Memminger haben ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl und die Bezirkswahl bekommen.

Bild: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa (Symbolbild)

Nicht alle wahlberechtigten Memmingerinnen und Memminger haben ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl und die Bezirkswahl bekommen.

Bild: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa (Symbolbild)

Am 8. Oktober ist Landtags- und Bezirkswahl. Doch in Memmingen kamen nicht alle Wahlbenachrichtigungen an. So können Sie trotzdem wählen.
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Von Allgäuer Zeitung
26.09.2023 | Stand: 08:51 Uhr

Wählerinnen und Wähler in Memmingen hätten bis zum 17. September eigentlich ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2023 und die Bezirkswahl bekommen sollen. Doch diese kam nicht bei allen Wahlberechtigten an, teilt die Stadt mit. Grund ist ein Versäumnis bei dem Unternehmen, das für die Zustellung beauftragt wurde. Das Zustellunternehmen gab auf Nachfrage der Stadt zu, dass nicht alle Wahlbenachrichtigungen fristgemäß versendet wurden. Betroffen sind demnach Wahlberechtigte, die in folgenden Straßen wohnen:

  • Am Ziegeltörle
  • Augsburger Straße
  • Blattergasse
  • Brückenstraße
  • Freudenthalstraße
  • Gaswerkstraße
  • Düttelstraße
  • Ehrhartstraße
  • Kneippstraße
  • Schiessstattstraße
  • Schiessstattweg
  • Wiesenstraße

Ohne Wahlbenachrichtigung in Memmingen wählen - so geht's

Die betroffenen Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme auch ohne Wahlbenachrichtigung bei der bayerischen Landtagswahl und der Bezirkswahl 2023 abgeben. Wer am 8. Oktober vor Ort wählen möchte, kann am Wahltag unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im zuständigen Wahllokal wählen.

Briefwahl für Landtagswahl 2023 beantragen

Wer per Briefwahl wählen möchte, kann noch bis zum 6. Oktober die Wahlunterlagen betragen. Das geht auf drei verschiedene Möglichkeiten:

  • persönlich im Einwohnermelde- und Passamt im Erdgeschoss der Großzunft (Marktplatz 4, 87700 Memmingen) zu den Öffnungszeiten:
    • Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr (am Freitag, 6. Oktober, erweitert bis 15 Uhr)
    • Dienstag von 8 bis 16 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
  • formlos unter Angabe der persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) per Brief oder E-Mail an das städtische Wahlamt (wahlamt@memmingen.de)
  • sofern die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, empfhielt die Stadt Memmingen eine Beantragung durch Abscannen des aufgedruckten QR-Codes

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