Denkmäler erinnern an vergangene Zeiten. Sie sind beständige Zeugen der Geschichte. Das bayerische Landesamt für Denkmalpflege definiert sie als „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung [...] im Interesse der Allgemeinheit liegt“. Und eben, weil sie aus der Vergangenheit stammen, werden eher selten neue Denkmäler gelistet oder bestehende Denkmäler als solche gestrichen.
Erinnerung an vergangene Zeiten