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Memmingen: Stühle von Gastronomen blockieren in Fußgängerzone immer wieder Leitrinne

Kritik an Situation in Memminger Fußgängerzone

Immer wieder blockieren Gastronomen mit Stühlen Orientierungshilfe für blinde Menschen

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    Eigentlich müsste links und rechts der Orientierungsrinne in der Memminger Fußgängerzone ein Abstand von 1,20 Meter eingehalten werden. Doch nicht immer halten sich Gastronomen bei der Außenbestuhlung ihres Lokals an diese Vorgaben.
    Eigentlich müsste links und rechts der Orientierungsrinne in der Memminger Fußgängerzone ein Abstand von 1,20 Meter eingehalten werden. Doch nicht immer halten sich Gastronomen bei der Außenbestuhlung ihres Lokals an diese Vorgaben. Foto: Thomas Weigert

    Seit der Neugestaltung der Memminger Fußgängerzone im Jahr 2015 gibt es dort auch ein Orientierungssystem für blinde Menschen und Personen, die eine Seheinschränkung haben. Dabei handelt es sich um eine in das Pflaster eingefräste Führungsrinne, der man beispielsweise mit einem Blinden- oder Langstock folgen kann. Damit ausreichend Platz vorhanden ist, müssen laut einer Satzung, die der Stadtrat nach der Sanierung der Flaniermeile neu beschlossen hat, links und rechts dieser Schiene mindestens 1,20 Meter freigelassen werden.

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