Mit Video aus dem Gerichtssaal

Allgäuer Tierskandal vor Memminger Landgericht: Die Angeklagten schweigen

Der Prozess gegen zwei Landwirte aus dem Unterallgäu unter anderem wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat am Dienstag, 20. September, um 9.30 Uhr begonnen.

Der Prozess gegen zwei Landwirte aus dem Unterallgäu unter anderem wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat am Dienstag, 20. September, um 9.30 Uhr begonnen.

Bild: Ralf Lienert

Der Prozess gegen zwei Landwirte aus dem Unterallgäu unter anderem wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat am Dienstag, 20. September, um 9.30 Uhr begonnen.

Bild: Ralf Lienert

Im Prozess um den ersten von drei Allgäuer Tierskandalen gab es am Freitag den zweiten Verhandlungstag gegen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach. Unser Newsblog.
23.09.2022 | Stand: 11:49 Uhr

Massive Verstöße werden zwei Landwirten aus Bad Grönenbach vorgeworfen. Unter anderem sollen sie etlichen Tieren erhebliches Leid zugefügt haben. Am Dienstag, 20. September, war der erste von insgesamt drei aktuellen Allgäuer Tierskandal-Prozessen gestartet. Die beiden Landwirte, Vater und Sohn, werden vor dem Landgericht Memmingen angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie insgesamt 54 Rinder und Kälber verwahrlosen ließen. Demnach wurden manche Tiere im Zuge von Kontrollen sogar notgeschlachtet, weil sie keine medizinische Behandlung bekommen hatten.

Das Wichtigste zum Prozess in Memmingen im Überblick:

Freitag, 23. September

10.21 Uhr: Die ersten Zeugen

In der nächsten Sitzung am Dienstag, 27. September, sollen die ersten Zeugen angehört werden. Das sagte der Vorsitzende Richter Christian Liebhart. Darunter könnten auch Mitarbeiter sein, die bei den beiden Landwirten in dem Zeitraum angestellt waren, in dem sich der Tierskandal abgespielt haben soll, im Jahr 2019. Was die Mitarbeiter angeht, gibt es einen weiteren Vorwurf gegen Vater und Sohn: Sie sollen einige Frauen und Männer beschäftigt haben, ohne Beiträge an die Sozialversicherungsträger zu zahlen.

10.11 Uhr: Ein kurzer Prozesstag

Der zweite Verhandlungstag hat keine 20 Minuten gedauert. Heute hätten sich die beiden Angeklagten zu den Vorwürfen äußern können. Beide lehnten jedoch ab, Stellung zu nehmen. Auch Angaben zu privaten Verhältnissen machten sie nicht. Eventuell werde sich der 25-jährige Angeklagte in einer der nächsten Sitzungen zu einzelnen Vorwürfen äußern, sagte dessen Verteidiger Maximilian Pauls.

Dienstag, 20. September

11.18 Uhr: Erster Tag zu Ende

Eindreiviertel Stunden hat der Staatsanwalt die Anklage vorgelesen. Mehr soll heute nicht passieren. Der nächste Termin ist am Freitag, 23. September, ab 9.30 Uhr.

11.03 Uhr: Weitere Vorwürfe: Sozialversicherungsbetrug

Der Staatsanwalt liest nach einer kurzen Pause weiter aus der Anklageschrift vor. Jetzt geht es um den Vorwurf des Sozialversicherungsbetrug. Die beiden angeklagten Landwirte sollen Mitarbeiter beschäftigt haben, ohne sie bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden. Somit sollen sie Beiträge in Höhe von mehreren 10.000 Euro nicht bezahlt haben.

10.55 Uhr: Der erste von drei Tierskandal-Prozessen im Allgäu

Heute findet der erste Tierskandal-Prozess im Allgäu statt. Gegen zwei weitere landwirtschaftliche Betriebe wird ebenfalls ermittelt, hier stehen die Prozesstermine noch nicht fest.

10.51 Uhr: Erneut Pause

Derzeit ist die zweite Pause, danach geht es weiter mit dem Verlesen der Anklageschrift.

10.45 Uhr: Kühe gekauft, aber nicht gezahlt

Der Vater soll 15 Kühe gekauft, aber nicht bezahlt haben. Dies ist ein weiterer Vorwurf, der in die Anklageschrift einfließt.

10.43 Uhr: Kiesgrube

Die beiden Angeklagten sollen zudem eine Kiesgrube ohne Genehmigung verfüllt haben. Im Füllmaterial sollen auch einige Baustoffe wie Ziegeln gewesen sein. So sagt es der Staatsanwalt, der noch immer die Anklage verliest.

10.36 Uhr: Auch Soko Tierschutz ist da

Auch Friedrich Mülln von der Soko Tierschutz ist im Zuschauerraum. Die Soko hatte den Allgäuer Tierskandal aufgedeckt. In Folge dessen waren die Ermittler auch auf die beiden Landwirte gestoßen, die nun vor Gericht sitzen.

10.30 Uhr: Nicht nur Tierschutzverstoß

In diesem Prozess, der heute beginnt, geht es nicht um 54 Fälle, in denen die beiden Landwirte, 68 und 25 Jahre, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben sollen. Es geht auch um weitere Vorwürfe, die während der Ermittlungen aufkamen. So sollen die beiden ohne Genehmigung eine Kiesgrube verfüllt und so 270.000 Euro gespart haben. Zudem sollen Vater und Sohn Mitarbeiter nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet haben. Laut Anklageschrift wurden somit Beiträge in Höhe von mehreren 10.000 Euro nicht bezahlt. Außerdem wird den Angeklagten vorgeworfen, gegen ein „vorläufiges Halte- und Betreuungsverbot für Rinder“ verstoßen zu haben.

10.22 Uhr: Andrang hält sich in Grenzen

Im Vorfeld des Prozesses war mit großem Medienandrang gerechnet worden. Einige Plätze auf den Pressestühlen und im Zuschauerraum des großen Sitzungssaals des Memminger Landgerichts sind allerdings noch frei.

10.21 Uhr: Nach kurzer Pause geht es weiter

Nach einer Lüftungspause geht es weiter im Prozess gegen die beiden Landwirte. Der Staatsanwalt liest noch immer aus der Anklageschrift vor. Insgesamt geht es um 54 Fälle, in denen Rinder nicht versorgt worden sein sollen.

10.08 Uhr: Weitere Fälle

Noch immer liest der Staatsanwalt die Anklageschrift vor. Es geht weiterhin um kranke Tiere, die längere Zeit erhebliche Schmerzen erleiden mussten. Ein Rind soll von einem der Landwirte getötet und in einem Maisfeld versteckt worden sein. Das Tier soll eingefallene Augen gehabt haben. Ein Kälbchen soll so dehydriert gewesen sein, dass es laut Staatsanwalt "regelrecht austrocknete". Immer wieder ist von Dünndarmentzündungen die Rede, von eingefallenen Augen, von Abmagerungen, von erheblichen Schmerzen. Als Trinkwasser soll einigen Tieren nur eine gefärbte Brühe zur Verfügung gestanden haben.

9.58 Uhr: Die Angeklagten

Die beiden Angeklagten, Vater und Sohn, 68 und 25 Jahre alt, starren geradeaus. Der 68-Jährige schließt immer wieder die Augen. Das Gesicht des 25-Jährigen ist regungslos.

9.49 Uhr: Noch immer wird die Anklage verlesen

Der Staatsanwalt liest den Zustand jedes einzelnen Tieres vor, das zum Viehbestand der beiden angeklagten Landwirte gehörte. Immer wieder die gleichen Vorwürfe: Rinder waren verletzt, krank, mussten längere Zeit erhebliche Schmerzen erleiden, waren hochgradig lahm, Euter waren entzündet und geschwollen. Aufforderungen vom Landratsamt, einen Tierarzt zu holen, sollen die beiden nicht nachgekommen sein.

9.38 Uhr: Schicksal einzelner Tiere

Der Staatsanwalt verliest, wie es einzelnen Rindern in der Obhut der beiden angeklagten Landwirte gegangen sein soll. Eine Kuh war mit Kot bedreckt, hatte ein schmerzverzerrtes Gesicht, der Oberschenkelknochen war deutlich sichtber. Sie musste schließlich geschlachtet werden, sagt der Staatsanwalt. Ein Kälbchen konnte nicht mehr aufstehen, hatte starken Durchfall, die Augen waren eingefallen, es war apathisch und dehydriert. Es hatte eine Lungenentzündung. Es musste längere Zeit erhebliche Schmerzen erleiden, so die Anklage. Das Kälbchen musste am Tag der Kontrolle getötet werden.

Eine weitere Kuh hatte zwei Oberschenkelverletzungen, Gewebe starb bereits ab, hatte Schwellungen, war abgemagert, "zeigte ein Schmerzgesicht".

9.35 Uhr: Die Anklage wird verlesen

Beide Angeklagten stellten nicht sicher, dass kranke Rinder ordentlich versorgt wurden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. So mussten Rinder einige Zeit lang erhebliche Schmerzen erleiden. Insgesamt sollen 54 Rinder betroffen gewesen sein. Einige mussten noch am Tag der Kontrolle getötet werden, weil ihr Zustand äußerst schlecht war.

9.21 Uhr: Weiteres Schweigen

Der 68-jährige Angeklagte will anscheinend zu Prozessbeginn schweigen, wie wir erfahren haben. Das hatte sich bereits zuvor angekündigt.

Dienstag, 20. September, 7.15 Uhr: Schweigen die angeklagten Landwirte weiter?

Weil sie für die Leiden von 54 Kühen verantwortlich sein sollen, stehen ab heute (9.30 Uhr) zwei Allgäuer Landwirte vor Gericht. Ursprünglich sollte das Verfahren schon im vergangenen Jahr beginnen. Es wurde aber verschoben, weil die Strafkammer vorrangige Verfahren abarbeiten musste.

Nach Angaben des Memminger Landgerichts haben die beiden Bad Grönenbacher Landwirte zu den Vorwürfen bisher entweder geschwiegen oder sie pauschal bestritten. Sollte das zum Prozessauftakt so bleiben, steht dem Gericht eine Menge Arbeit bevor. Bei jedem angeklagten Fall von Tierquälerei müssten dann Zeugen vernommen, Urkunden verlesen und Experten angehört werden.

Montag, 19. September, 16 Uhr: Prozess zum Allgäuer Tierskandal beginnt

Sie sollen unter anderem gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben: Zwei Landwirte aus Bad Grönenbach (Kreis Unterallgäu) stehen ab Dienstag vor dem Memminger Landgericht. Es ist der erste Prozess, der sich mit dem Allgäuer Tierskandal beschäftigt. Vater und Sohn, 68 und 25 Jahre alt, wird vorgeworfen, dass sie insgesamt 54 Rinder verwahrlosen ließen. Einige Tiere hätten im Zuge der Kontrollen sogar notgeschlachtet werden müssen.

Die Taten sollen im Jahr 2019 geschehen sein, die Angeklagten hatten damals Milchvieh-Betriebe in Bad Grönenbach, Dietmannsried und Kempten. Die beiden Landwirte schweigen laut Memminger Landgericht bisher oder bestreiten die Vorwürfe pauschal.