Ab dem 1. Januar sind auf den Memminger Friedhöfen auch Beerdigungen ohne Sarg erlaubt. Diese Änderung fällt zusammen mit einigen weiteren Neuerung, die durch eine geänderte Friedhofssatzung möglich werden.
Bild: Andreas Berger (Archivbild)
Ab dem 1. Januar sind auf den Memminger Friedhöfen auch Beerdigungen ohne Sarg erlaubt. Diese Änderung fällt zusammen mit einigen weiteren Neuerung, die durch eine geänderte Friedhofssatzung möglich werden.
Bild: Andreas Berger (Archivbild)
Am 1. Januar 2023 tritt in Memmingen die neue Friedhofssatzung in Kraft – und mit ihr eine Neuerung, auf die vor allem muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger gewartet haben. Denn ab diesem Zeitpunkt ist auch eine sarglose Bestattung erlaubt. Der islamische Glaube sieht vor, dass der Leichnam bei der Bestattung lediglich in ein Leintuch gehüllt werden darf. Die geänderte Friedhofssatzung wurde in der jüngsten Sitzung des Stadtrats vom Plenum einstimmig genehmigt.