Die Stadt stellt für die Investitionskosten ein neues Berechnungsschema auf, das vor allem mehr Transparenz, Zuverlässigkeit und Gleichberechtigung zum Ziel hat.
20.12.2022 | Stand: 18:00 Uhr
Mehr Transparenz, Zuverlässigkeit und Gleichberechtigung: Das sind Ziele eines neuen Berechnungsschemas, das die Stadt Memmingen für die Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen entwickelt hat. In der Vergangenheit war es so, dass diese Förderung durch die Kommune individuell im jeweiligen Einzelfall und ohne eine einheitliche mathematische Berechnungslogik erfolgte. Dementsprechend gab es keine Regel, die für alle Anträge eine verbindliche Gültigkeit hat. Das sollte sich ändern. In der jüngsten Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses wurden die neuen Rahmenbedingungen nun vorgestellt – und seitens der Gremiumsmitglieder auch einstimmig für gut befunden.
- Das ist geplant: Es soll fortan Rahmenbedingungen für die Investitionskostenförderung der Stadt Memmingen für Kitas geben, welche transparent sind und verlässlich für beide Seiten Gültigkeit haben. Erster und aktueller Anwendungsfall ist der Neubau des Kindergartens in Dickenreishausen. Nach einer mehrjährigen Vorlauf- und Planungsphase könnte der Baubeginn im Jahr 2023 bevorstehen, so der städtische Kämmerer Gunther Füßle.
Es sei eine „Lösung mit Pilotcharakter“ gefunden worden, die für künftige Projekte ebenso generelle Gültigkeit haben soll. Unter die Eckpunkte fallen Festlegungen im Bereich der förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten.
- Förderfähige Kosten: Von der Regierung von Schwaben werden laut Gunther Füßle 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Diese errechnen sich aus dem jeweils aktuell geltenden Kostenrichtwert für Kindertageseinrichtungen (derzeit 5636 Euro pro Quadratmeter) mal die förderfähige Nutzfläche laut Summenraumprogramm. Die Stadt Memmingen trägt dann die restlichen 50 Prozent, so dass alle förderfähigen Kosten auch zu 100 Prozent übernommen werden.
- Nicht förderfähige Kosten: Es verbleiben Kosten, die nicht förderfähig sind und im Verhältnis 80/20 aufgeteilt werden, wobei Memmingen 80 Prozent und der freie Träger dann 20 Prozent übernimmt. Die neuen Rahmenbedingungen sehen vor, dass vorab Kostendeckelungen vorgenommen werden. Laut Füßle geht es auch darum, einen möglichst sparsamen Mitteleinsatz durch die Antragssteller zu gewährleisten.
Beispiel: Bei den Außenanlagen wird eine Deckelung auf maximal 80 Prozent des dann aktuell geltenden Kostenrichtwertes für Kitas mal die Anzahl der Plätze vorgenommen. Begründung ist, dass diese nicht unmittelbar mit der Qualität der Kindertageseinrichtung in Zusammenhang steht. Bei der Ausstattung wird eine Deckelung auf maximal 20 Prozent ebenfalls des geltenden Kostenrichtwertes mal die Anzahl der Plätze favorisiert.
- Künftiges Vorgehen: Diese und weitere nun allgemein formulierte Rahmenbedingungen für die Investitionskostenförderung sollen für alle künftigen Kindertageseinrichtungen Anwendung finden. Im aktuellen Plan zum Neubau des Kindergartens in Dickenreishausen konnte, so Füßle, vor der jüngsten Sitzung eine Einigung erzielt werden, so dass das neue Schema dort Anwendung finden kann.
Diese Einigung würde auch eine Bereitschaft der Stadt Memmingen beinhalten, sich am Bau des nicht förderfähigen Gemeindesaals finanziell zu beteiligen. Es könnte dann ein Nutzungsrecht des Saals für die Stadt Memmingen geben, um zum Beispiel Sitzungen des Bürgerausschusses abzuhalten. Dazu werde jedoch eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
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