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Motorradfahren? Gemeinsam grillen? Diese Corona-Regeln gelten aktuell

Allgäu in der Corona-Krise

Motorradfahren? Gemeinsam grillen? Diese Corona-Regeln gelten aktuell

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    Motorrad-Ausfahrten sind wieder erlaubt.
    Motorrad-Ausfahrten sind wieder erlaubt. Foto: Ralf Lienert (Archiv)
    • Man darf wieder ohne „triftigen Grund“ die Wohnung verlassen. Kontakte sollen aber auf „ein absolut nötiges Minimum“ beschränkt werden.
    • Es dürfen sich wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen – und zwar sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum. Damit sind Treffen von Nachbarn oder befreundeten Familien wieder erlaubt.
    • Außerdem ist es erlaubt, enge Verwandte zu besuchen: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Geschwister, Eltern, Großeltern, Enkel.
    • Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sind unter strengen Auflagen wieder möglich. Erlaubt ist eine feste Kontaktperson, die einmal täglich zu einer festen Besuchszeit kommt.
    • Man darf mit seinen Kindern wieder auf Spielplätze gehen. Auf Bolzplätzen darf vorerst nicht gespielt werden.
    • Touren mit dem Motorrad sind wieder erlaubt.

    >> Alle aktuellen Entwicklungen zur Corona-Lage im Allgäu laufend in unserem News-Blog <<

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