- Man darf wieder ohne „triftigen Grund“ die Wohnung verlassen. Kontakte sollen aber auf „ein absolut nötiges Minimum“ beschränkt werden.
- Es dürfen sich wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen – und zwar sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum. Damit sind Treffen von Nachbarn oder befreundeten Familien wieder erlaubt.
- Außerdem ist es erlaubt, enge Verwandte zu besuchen: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Geschwister, Eltern, Großeltern, Enkel.
- Besuche in Seniorenheimen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sind unter strengen Auflagen wieder möglich. Erlaubt ist eine feste Kontaktperson, die einmal täglich zu einer festen Besuchszeit kommt.
- Man darf mit seinen Kindern wieder auf Spielplätze gehen. Auf Bolzplätzen darf vorerst nicht gespielt werden.
- Touren mit dem Motorrad sind wieder erlaubt.
Allgäu in der Corona-Krise