Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Nationalparks und Biosphärenreservate: In Bayern gibt es eine Vielzahl verschiedener Schutzgebiete - auch im Allgäu.
Bild: Uli Deck, dpa (Symbolbild)
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Nationalparks und Biosphärenreservate: In Bayern gibt es eine Vielzahl verschiedener Schutzgebiete - auch im Allgäu.
Bild: Uli Deck, dpa (Symbolbild)
Unberührte Natur ist einfach etwas Schönes und das soll sie möglichst auch bleiben. Um das zu gewährleisten, wurden verschiedene geschützte Gebiete in ganz Bayern, einige davon im Allgäu, abgesteckt. Etwa 43 Prozent des bayerischen Alpenraums sind laut Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als Schutzzone ausgewiesen. In diesen gelten besondere Regeln. Wer sie bricht, muss mit teils hohen Geldbußen rechnen.
Auf der Karte sind die Schutzgebiete in Bayern eingezeichnet. Auf der Webseite von BayernAtlas lassen sich einzelne Kartenbereiche mit den eingezeichneten Grenzen der Schutzgebiete ausdrucken. Auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz können Interessierte zudem nach einer bestimmten Art von Schutzgebiet filtern.
Laut dem Bayerischen Naturschutzgesetz hat jeder das Recht, die Natur zu genießen und sich dort zu erholen. Allerdings sind die Menschen dazu verpflichtet, "mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen". Alle Teile der freien Natur dürfen betreten werden. Allerdings dürfen Flächen, die vom Grundeigentümer abgesperrt wurden, nicht betreten werden.
Die untere und höhere Naturschutzbehörde kann das Recht auf Erholung in der freien Natur eingrenzen, um den Naturschutz zu gewährleisten. Ein Verstoß gegen die Vorschriften in Schutzgebieten kann entsprechend dem Bayerischen Bußgeldkatalog teils teuer werden. (Lesen Sie auch: Aufruhr am Freibergsee - Mann parkt Auto im Naturschutzgebiet und zündet Lagerfeuer an)
Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten dienen Landschaftsschutzgebiete in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Das bedeutet, dass neben der Pflanzen- und Tierwelt zum Beispiel auch Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild geschützt werden sollen. Wenn ein Gebiet eine "besondere Bedeutung für die Erholung" hat, kann es laut LfU ebenfalls als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.
Neben Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten gibt es auch noch Naturparks. Das sind laut LfU "großflächige Gebiete von mindestens 20.000 Hektar, die in weiten Teilen bereits als Landschafts- oder Naturschutzgebiete ausgewiesen sind." Naturparks sollen dazu dienen, Menschen eine "naturverträgliche Erholung" zu ermögliche. Die grundlegende Idee von Naturparks ist der "Schutz durch Nutzung". Im Gegensatz zu Nationalparks werden Naturparks geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt. In der Regel liegt es an dem entsprechenden Landkreis oder der Kommune, einen Naturpark zu initiieren. Die oberste Naturschutzbehörde in Bayern weist diesen dann aus.
Nationalparks hingegen dienen dazu, "im überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten." Außerdem sollen sie es möglich machen, die Umwelt zu beobachten, sind für Bildungszwecke relevant und wichtig als Naturerlebnis für die Menschen. Nationalparks werden von den Bundesländern in Absprache mit dem Bundesumweltministerium ausgewiesen. In Bayern wird ein Nationalpark von der Regierung mit Zustimmung des Landtags zu einem solchen erklärt.
Seit 1970 gibt es zudem Biosphärenreservate, die ursprünglich als interdisziplinäres Wissenschaftsprogramm ins Leben gerufen wurden. Durch Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen sollen großräumig charakteristische Landschaften gesichert werden. Auch werden in Biosphärenreservaten neue, schonende Wirtschaftsweisen entwickelt. Bei Biosphärenreservaten geht es somit in erster Linie um den Schutz der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaften.
Die UNESCO überprüft die Biosphärenreservate im zehnjährigen Turnus, die Hoheitsgewalt über die Gebiete hat jedoch der Staat, zu dem sie gehören. In Deutschland sind die Bundesländer für Schutz und Entwicklung der Biosphärenreservate verantwortlich. In Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zuständig.
Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutz-Richtlinie sind Teil von Natura 2000. Das bezeichnet ein EU-weites Netz von Schutzgebieten, die beitragen sollen, gefährdete oder typische Lebensräume und Arten zu erhalten. "Wesentliche Bestandteile beider Richtlinien sind Anhänge, in denen zu schützende Arten und Lebensraumtypen sowie einzelne Verfahrensschritte benannt und geregelt werden", heißt es auf der Webseite des bayerischen Umweltministeriums.
Bayern bringt insgesamt 745 Natura 2000-Gebiete mit einer Fläche von etwa 800.000 Hektar in das europäische Netz ein. Dazu gehören Moore, aber auch traditionell genutzte Kulturlandschaften mit den für Bayern typischen Landschaftsbildern. Die Natura 2000-Vielfalt ist in Bayern mit etwa 60 Lebensraumtypen und 370 Arten laut dem Umweltministerium so groß wie in keinem anderen Bundesland.
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