Im Fall des mutmaßlich getöteten Obdachlosen Martin in Immenstadt kommt ein neues Detail ans Licht. Nach Informationen unserer Redaktion soll der 53-Jährige vor seinem Tod bestohlen worden sein. Diesen Diebstahl soll er am Montag vergangener Woche - also wenige Stunden vor der Attacke auf ihn - bei der Polizei angezeigt haben.
Ob es einen Zusammenhang zu dem Angriff auf den 53-Jährigen durch einen 17-Jährigen gibt, ist unklar. Ebenso wie die Frage, wann genau der Diebstahl erfolgte. Er könnte sich Stunden, aber möglicherweise auch schon Tage vor der Tat ereignet haben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten. Das sei Gegenstand der Ermittlungen. "Wir prüfen alles in diesem Fall."
Im Folgenden beantworten wir weitere Fragen:
Sind die rechtsmedizinischen Untersuchungen abgeschlossen?
Sie dauern laut Staatsanwaltschaft an. Als Todesursache wurde eine Hirnblutung festgestellt (wir berichteten). Die Frage ist nun, ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen den mutmaßlichen Schlägen und der Todesursache gibt.
Ist der 17-Jährige weiter in U-Haft?
Ja. Er hat sich bisher nicht zur Tat geäußert, aber einen Anwalt eingeschaltet.
Falls es eine Anklage gibt: Wann ist damit zu rechnen?
Laut Staatsanwaltschaft "relativ schnell" - in etwa drei Monaten. Hintergrund: Solange sich der Beschuldigte in U-Haft befindet, gilt das Beschleunigungsgebot. Das heißt: Die Ermittlungen müssen mit gebotener Schnelligkeit abgeschlossen werden.
Sollte es zu einem Prozess kommen: Wird er öffentlich sein?
"Nein", heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Der mutmaßliche Täter war zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt. Die Hauptverhandlung gegen einen Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) findet zu dessen Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
(Lesen Sie auch: Mehr als zehn Intensivtäter in Immenstadt: Was tun die Behörden?)
Der Obdachlose erstattete Anzeige nach der Attacke. Laut Polizei hatte er augenscheinlich nur leichte Kopfverletzungen erlitten. Doch wie hart muss ein Schlag sein, damit er eine Hirnblutung auslöst?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, sagt Prof. Dr. Wolfgang Freund aus Biberach. Er ist Landesvorsitzender im Berufsverband Deutscher Neurologen. Im schlimmsten Fall könne auch eine geringere Verletzung zu einer gefährlichen oder tödlichen Hirnblutung führen. "Wenn im Schädelinneren kleinste Venen reißen, kann es zu einer Sickerblutung kommen. Die Auswirkungen machen sich teils erst Stunden, Tage oder sogar Wochen später bemerkbar." Die Schwere der Folgen hänge nicht nur von der Schlaghärte ab, sondern unter anderem auch von der Gefäßalterung: "Adern sind so alt wie unsere Lebensführung", sagt Freund. Auch durch Krankheit oder Blutverdünner verminderte Blutgerinnung kann das Risiko erhöhen.
Wie wird der bei vielen beliebte Obdachlose beerdigt?
Das steht noch nicht fest. Darüber entscheiden die Angehörigen. Der Allgäuer Hilfsfonds sammelt Spenden für die Beerdigung. Der Verein garantiere - wie in anderen Fällen auch - einen sorgsamen Umgang mit den Spenden. Mehr zur Spendenaktion lesen Sie hier.