Betroffen waren unter anderem Fahrer von E-Bikes, E-Scootern, Kleinkrafträdern oder „Microcars“, die nicht schneller als 45 km/h fahren können. Die Gefährte sind zwar alle nicht zulassungspflichtig, müssen aber versichert sein. In der Regel gilt der Schutz für zwölf Monate. Die Farbe der zugehörigen Kennzeichen wechselt jedes Jahr: Die bisherigen waren grün, die neuen sind schwarz.
"Wer ohne Versicherung unterwegs ist, begeht eine Straftat"
„Am 1. März haben die grünen Versicherungskennzeichen Gültigkeit verloren“, sagt Isabel Schreck, Sprecherin des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Allein in Memmingen haben die Beamten bislang elf unversicherte Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen. Die betreffenden Personen durften nicht weiterfahren, außerdem wurden jeweils Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. „Wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Straftat“, betont Schreck.
Nach der Anzeige landen die Fälle bei der Staatsanwaltschaft. In der Regel gibt es dann drei Möglichkeiten, sagt Thomas Hörmann, Sprecher der Kemptener Staatsanwaltschaft: Bei Ersttätern könne das Verfahren unter Umständen eingestellt werden. Eine Einstellung sei teils auch gegen Zahlung einer Geldauflage möglich, zum Beispiel an eine gemeinnützige Einrichtung. Im schlimmsten Fall drohe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. „Das ist aber nicht die Regel“, betont Hörmann. Dafür müssten beispielsweise Vorstrafen vorliegen.
Die meisten E-Scooter brauchen eine Versicherung
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle E-Scooter mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von über sechs km/h versichert werden müssen. Auch in Lindau war ein Mann mit seinem Scooter ohne den entsprechenden Schutz unterwegs. Die Beamten kontrollierten ihn – und stellen dabei fest, dass er mehrere Tütchen Rauschgift bei sich hatte.
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