Der 35-jährige Mann muss wegen "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe zahlen. Ein entsprechender Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig. Das hat das Amtsgericht Kaufbeuren bestätigt. Die Strafe liege im "Rahmen von nicht mehr als 90 Tagessätzen".
Strafbefehl rechtskräftig