Es gibt kaum noch jemanden im Allgäu, der nicht direkt oder indirekt mit dem Corona-Virus zu tun hatte: Während die einen selbst positiv getestet werden, sind es bei anderen Familienmitglieder, Freunde oder Kollegen, die sich infizierten. Dann stellt sich die Frage: Wie geht es jetzt weiter? Bei den sich ständig ändernden Regeln ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten. Zumal die Gesundheitsämter derart überlastet sind, dass nicht alle Betroffenen sofort informiert werden können. Hier Antworten auf einige wichtige Fragen:
Wie lange dauert es, bis sich die Gesundheitsämter bei jenen melden, deren PCR-Test positiv ist?
„Leider ist es unserem Gesundheitsamt aufgrund der Vielzahl der Fälle derzeit nicht mehr möglich, telefonisch Kontakt mit jedem positiv Getesteten aufzunehmen“, heißt es aus dem Unterallgäuer Landratsamt. Gehen Befunde über einen positiven Test ein, wird ein Schreiben mit allgemeinen Informationen versandt, sagt Sprecherin Stefanie Vögele. Das könne einige Zeit dauern. Auf der Homepage des Landratsamts gebe es jedoch alle relevanten Auskünfte. „Hier ist auch ein Stück weit Eigenverantwortung der Bürger gefragt“, sagt Vögele. Briefe mit Informationen werden beispielsweise auch im Ostallgäu verschickt.
Kann das Prozedere beschleunigt werden?
Im Oberallgäu wird seit Kurzem versucht, der Lage auf digitalem Weg Herr zu werden. Dabei werden positiv Getestete per Mail oder SMS kontaktiert und um ihre Mithilfe gebeten: Über einen Link können sie beispielsweise ihre Kontaktpersonen angeben oder mitteilen, wann etwaige Symptome begonnen haben. Das spart Zeit beim Erfassen der Daten für einen Quarantäne-Bescheid. Nur: „Von manchen Betroffenen gibt es nicht einmal eine Festnetznummer“, sagt Landratsamtssprecher Michael Läufle. Über die Webseite der Behörde finden die Bürger einen Link, mit dem sie sich selbst registrieren können. Ein ähnliches Vorgehen ist beispielsweise auch im Unterallgäu geplant.
Wie lange dauert die Isolation für vollständig geimpfte und genesene Personen mit positivem PCR-Test?
Wer vollständig geimpft oder genesen ist und keine Symptome hat, kann sich an Tag sieben frei testen. Dafür reicht auch ein negativer Schnelltest. Das Ergebnis muss dann dem zuständigen Landratsamt mitgeteilt werden. Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigten die Allgäuer Behörden, dass die häusliche Quarantäne mit der Zusendung als beendet gilt – ein offizielles Bestätigungs-Schreiben gibt es nicht. Bei einem Verlauf selbst mit leichten Krankheitsanzeichen endet die Isolation frühestens nach 14 Tagen und mindestens 48-stündiger Symptomfreiheit. Auch hier ist ein negativer Schnell- oder PCR-Test nötig.
Wie lange dauert die Isolation für ungeimpfte Personen?
Wer nicht geimpft ist, muss in jedem Fall 14 Tage in Isolation – unabhängig davon, ob Symptome auftreten oder nicht. Betroffene mit Symptomen müssen am 14. Tag seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, um wieder nach draußen zu dürfen. Auch hier gilt immer: Um die Isolation zu verlassen, ist ein negativer Schnell- oder PCR-Test notwendig.

Was gilt für enge Kontaktpersonen?
Zu engen Kontaktpersonen zählen unter anderem Haushaltsangehörige. Sind diese geimpft oder genesen, ist keine Quarantäne notwendig. Arbeiten sie allerdings in sensiblen Bereichen, kann ein „Tätigkeitsverbot“ geprüft werden. Nicht geimpfte enge Kontakte müssen in Quarantäne. Diese endet, wenn der Kontakt zehn Tage zurückliegt und keine Krankheitsanzeichen aufgetreten sind. Je nach Wohnort gibt es die Möglichkeit eines vorzeitigen Endes: Beispielsweise im Kreis Lindau und im Oberallgäu sind Freitestungen am siebten Tag möglich. Im Unterallgäu geht das nicht. Aufgrund einer Allgemeinverfügung endet die Isolation erst, wenn ein frühestens an Tag zehn nach dem letzten engen Kontakt durchgeführter Antigen-Schnelltest negativ war. Generell gilt: Enge Kontaktpersonen von Omikron-Fällen müssen für 14 Tage in Quarantäne und brauchen dann einen negativen PCR-Test – egal ob geimpft oder ungeimpft.
Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test?
Kostenlose PCR-Tests gibt es für Menschen, deren Schnell- oder Selbsttest positiv ausgefallen ist, die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft wurden, einen roten Warnhinweis in der Corona-Warn-App erhalten haben, wegen medizinischer Gründe nicht geimpft werden können, in Pflegeeinrichtungen arbeiten oder schwanger sind. Wer Symptome hat, kann sich laut Gesundheitsministerium beim Arzt testen lassen, für den Patienten fallen dann keine Kosten an. Personen, die in Sorge sind, sich angesteckt zu haben, aber nicht als Kontaktperson eingestuft wurden, sollen das kostenlose Schnelltest-Angebot nutzen.
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