Wegen „Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“ hat das Kaufbeurer Amtsgericht einen 54-jährigen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte 2016 in einem Gutachten für das Betreuungsgericht einen damals 79-jährigen Ostallgäuer Unternehmer für geschäftsfähig erklärt, obwohl mehrere Vor-Gutachter eine Altersdemenz diagnostiziert hatten. Das Urteil lautete auf 140 Tagessätze zu je 200 Euro, insgesamt also auf eine Geldstrafe in Höhe von 28 000 Euro. Es ist nicht rechtskräftig.
Kaufbeuren/Ostallgäu