Zehn Tage Quarantäne? Oder doch nur sieben? Was gilt eigentlich für Kontaktpersonen? Und wird dabei noch zwischen Geimpften und Ungeimpften unterschieden? Die Corona-Vorgaben ändern sich regelmäßig, den Durchblick zu behalten, ist nicht leicht. Zumal offizielle Aussagen und Quarantäne-Bescheide häufig auf sich warten lassen. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was tun, wenn Schnell- oder Selbsttest positiv sind?
In diesem Fall müssen die positiv Getesteten unverzüglich in häusliche Isolation, außerdem sollte ein Termin für einen PCR-Test vereinbart werden. Wo und wie das möglich ist, steht auf den Internetseiten der zuständigen Landratsämter.
Für den PCR-Test fallen keine Kosten an, allerdings muss der positive Schnell- oder Selbsttest beim kommunalen Testzentrum vorgelegt werden. Im Unterallgäu beispielsweise sollen Betroffene auch gleich einen „Ermittlungsbogen“ ausfüllen und ans Landratsamt senden. Im Oberallgäu dagegen gibt es aktuell keine Möglichkeit, sich selbst zu registrieren. „Hintergrund ist, dass dieses Vorgehen zu zahlreichen Datenproblemen geführt hat“, sagt Franziska Springer vom Landratsamt.
Wie lange müssen positiv Getestete in Isolation?
Ist der Schnelltest positiv, der anschließende PCR-Test aber negativ, darf die Isolation beendet werden. Wenn allerdings auch der PCR-Test positiv ist, gilt eine Isolationsdauer von mindestens zehn Tagen – mit der Möglichkeit, sich an Tag sieben freizutesten. Ob eine infizierte Person geimpft, ungeimpft oder genesen ist, spielt mittlerweile keine Rolle mehr. Wer Symptome hatte, muss allerdings seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, um die Isolation (vorzeitig) verlassen zu können. Zum Freitesten an Tag sieben ist ein negativer PCR- oder Schnelltest nötig. Während das Landratsamt Oberallgäu einen PCR-Test empfiehlt, rät die Unterallgäuer Behörde zu Schnelltests. Ob und wie die Ergebnisse dem jeweiligen Gesundheitsamt übermittelt werden müssen, steht auf den Internetseiten der Kommunen.
Was gilt für enge Kontaktpersonen?
Als enge Kontaktperson gilt beispielsweise, wer sich ohne Mund- und Nasenschutz und mit weniger als 1,5 Metern Abstand mit einer infizierten Person unterhalten hat. Sie muss für zehn Tage in Quarantäne. Auch hier besteht die Möglichkeit, sich nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest freizutesten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen: Sie gilt nicht für Menschen, die geboostert, frisch geimpft oder frisch genesen sind. (Lesen Sie dazu auch: 7-Tage-Inzidenz Allgäu: Aktuelle Werte Kempten, Oberallgäu, Unterallgäu, Memmingen, Ostallgäu, Kaufbeuren)
Wo gibt es das Genesenzertifikat?
Als genesen gelten Personen, deren Infektion durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde. Der Test muss mindestens 28 Tage, darf aber höchstens 90 Tage zurückliegen. Wer ein Zertifikat benötigt, kann sich dieses nach Vorlage des positiven Befundes in einer Apotheke ausstellen lassen. Wie lange gilt man als Genesen? Das erfahren Sie hier.
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