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Quarantäne: So sollten sich betroffene Allgäuer verhalten

Corona-Pandemie

Quarantäne: So sollten sich betroffene Allgäuer verhalten

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    Wer positiv auf Corona getestet wurde oder engen Kontakt zu einem Erkrankten hatte, muss in Quarantäne.
    Wer positiv auf Corona getestet wurde oder engen Kontakt zu einem Erkrankten hatte, muss in Quarantäne. Foto: Peter Steffen/dpa (Symbol)

    Weil sie wegen Corona in Quarantäne sind, dürfen über 300 Menschen in der Region ihre Wohnungen derzeit nicht verlassen: Das geht aus Zahlen der Allgäuer Landratsämter hervor. Wer dagegen verstößt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Was es zu wissen gilt:

    Wer muss in Quarantäne?

    In Quarantäne müssen laut des Oberallgäuer Landratsamtes Menschen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Auch deren enge Kontaktpersonen dürfen ihre Wohnungen nicht mehr verlassen. Eine enge Kontaktperson ist nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), wer mindestens 15 Minuten mit einer erkrankten Person gesprochen hat oder von ihr angehustet oder angeniest wurde. In der Regel gilt das also für alle Haushaltsmitglieder. Ebenfalls in Quarantäne müssen Reisende, die aus Risikogebieten zurückkommen und keine negativen Tests vorweisen können.

    Wer ordnet die Quarantäne an?

    Das Gesundheitsamt am jeweiligen Landratsamt spricht als zuständige Behörde diese Maßnahmen aus.

    Wie lange dauert die Quarantäne?

    Die Quarantäne enger Kontaktpersonen wird in der Regel nach 14 Tagen aufgehoben. Entwickelt der Betroffene in dieser Zeit corona-typische Symptome, wird nachgetestet. Die Quarantäne bei Erkrankten verlängert sich laut Robert-Koch-Institut (RKI) um mindestens zehn Tage, nachdem Symptome festgestellt wurden. Dabei kommt es auch auf die Schwere der Infektion an.

    Wer überprüft die Einhaltung?

    Die Personen in Quarantäne werden von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes täglich über das Festnetz kontaktiert, heißt es aus dem Ostallgäuer Landratsamt. Besteht der Verdacht auf einen Verstoß, kommt die Polizei zu Kontrollen.

    Welche Strafen drohen?

    Wer gegen die Quarantäne-Maßnahmen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Regel zieht das ein Bußgeld von 1000 Euro nach sich, in schweren Fällen können es bis zu 25 000 Euro sein, sagt eine Sprecherin des Unterallgäuer Landratsamts. Anders verhalte es sich, wenn jemand bei einem Verstoß eine andere Person ansteckt. Das gilt als Straftat und geht an die Staatsanwaltschaft.

    Richtiges Verhalten

    Ob ein Erkrankter in die Klinik muss oder zuhause bleiben kann, entscheidet laut Oberallgäuer Landratsamt der behandelnde Arzt oder gegebenenfalls der Notarzt. Die BZgA rät allen Menschen in Quarantäne, sich nach Möglichkeit in anderen Räumen aufzuhalten als andere Haushaltsmitglieder, zeitlich versetzt zu essen und nicht im selben Zimmer zu schlafen.

    Gegenstände wie Geschirr oder Wäsche sollten nicht geteilt, Oberflächen häufig gereinigt werden. Auch wichtig: Regelmäßig Lüften, Händewaschen, zweimal täglich Fiebermessen und Tagebuch über eventuelle Krankheitsanzeichen führen. Familie, Freunde oder Nachbarn sollten Lebensmittel vor der Tür abstellen. In jeder Region gibt es Initiativen, die Alleinstehende unterstützen.

    Leben im Haushalt Personen, die zu Risikogruppen gehören, sollte überlegt werden, ob sie für die Dauer der Quarantäne anderswo unterkommen können.

    >>>Wir berichten in unserem Newsblog laufend über die aktuelle Corona-Entwicklung in der Region Allgäu und in der Welt<<<

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