Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Rappenalptal: Bach zerstört - doch Landratsamt Oberallgäu lehnt Sondersitzung ab

Meinung

Rappenalptal: Warum lehnt das Landratsamt Sondersitzung zur Zerstörung ab?

    • |
    • |
    Durch Arbeiten im Rappenalptal wurde ein wertvolles Biotop im Naturschutzgebiet zerstört. Die Frage nach der Verantwortung bleibt.
    Durch Arbeiten im Rappenalptal wurde ein wertvolles Biotop im Naturschutzgebiet zerstört. Die Frage nach der Verantwortung bleibt. Foto: Ralf Lienert (Archivbild)

    Das Landratsamt Oberallgäu lehnt eine Sondersitzung des Kreistags zum Rappenalptal ab. Dort war wie berichtet ein Wildbach im Schutzgebiet begradigt und dabei ein wertvolles Biotop im Naturschutzgebiet zerstört worden. Die CSU-Fraktion hatte beantragt, das Thema im Kreistag zu diskutieren. Der CSU-Fraktionsvorsitzende Joachim Konrad wollte sich noch nicht zur Ablehnung äußern. Er wolle die Begründung im Detail analysieren und mit der Fraktion besprechen, bevor er die Entscheidung bewertet.

    Landratsamt Oberallgäu lehnt Sitzung zum Rappenalptal ab

    „Der Kreistag ist hier formal nicht zuständig“, lautet die Begründung. Das Landratsamt agiere im Fall des Rappenalptals als Staatsbehörde. Die Überwachung des Vollzugs von Staatsaufgaben wie Wasser- und Naturschutzrecht werde von übergeordneten staatlichen Stellen wahrgenommen. Darüber hinaus spreche gegen eine öffentliche Sondersitzung, dass die laufenden Verfahren in nicht absehbarer Weise beeinflusst werden könnten. „Die Deutungshoheit und damit die Bewertung für die Vorkommnisse obliegt nicht mehr den Beteiligten oder der Allgemeinheit, sondern Gerichten und Staatsanwaltschaft“, erklärt Landrätin Indra Baier-Müller. „Spekulationen und Gerüchte sowie politische Ränkespielchen sind nicht hilfreich.“ Nach Abschluss der Verfahren sollen die Vorgänge in der Kreisbehörde analysiert werden. Die CSU ist mit der Begründung der Landrätin nicht einverstanden und kritisiert heftig.

    Lesen Sie auch: Umwelt-Frevel im Rappenalptal im Oberallgäu - nicht genehmigte Dämme geöffnet

    Die Ausbaggerung des Rappenalpbachs hat für Aufsehen gesorgt: Noch zum Jahresende war die Frage, ob die Arbeiten genehmigt waren, nicht geklärt.
    Die Ausbaggerung des Rappenalpbachs hat für Aufsehen gesorgt: Noch zum Jahresende war die Frage, ob die Arbeiten genehmigt waren, nicht geklärt. Foto: Ralf Lienert (Archivbild)

    Aussprache zum Rappenalptal fällt aus

    Formaljuristisch ist es natürlich richtig, dass der Oberallgäuer Kreistag nicht dafür zuständig ist, das Wasser- und Naturschutzrecht im Rappenalptal zu überwachen. Dennoch wäre es richtig gewesen, eine Sondersitzung zuzulassen, denn es gibt viel Gesprächsbedarf.

    Natürlich können die Kreistagsmitglieder nicht die rechtliche Bewertung vornehmen, wer für die Schäden zur Rechenschaft gezogen wird. Das werden Ermittlungsbehörden und Gerichte klären.

    Frage nach der politischen Verantwortung muss diskutiert werden

    Doch die Frage nach der politischen Verantwortung muss ebenso diskutiert werden wie mögliche Versäumnisse der Kreisbehörde. Wenn das jetzt wegen der laufenden Verfahren und dem Druck der Ermittlungsbehörden nicht möglich ist, muss die notwendige Aufarbeitung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Dabei muss schonungslos hinterfragt werden, wie es zu dem Geschehen im Rappenalptal kommen konnte.

    Lesen Sie auch: Betrugsvorwürfe in Millionenhöhe -Seegs Bürgermeister muss in U-Haft

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden