Es ist ein Kraftakt, den die Kommunen leisten müssen. Und die Zeit ist knapp. Ab nächstem Schuljahr gibt es das Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Los geht es mit den Erstklässlern - schrittweise folgen dann die weiteren Stufen. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben dann alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch, am Nachmittag betreut zu werden. Die Sorgen der Kommunen: hohe Investitionen, Zeitdruck und vor allem fehlendes Personal. Droht der Rechtsanspruch in der Praxis zu scheitern?
Investition in die Zukunft
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