Autofahrerinnen und -fahrer im Allgäu kennen es: Vor ihnen auf der Straße fährt jemand mit seinem Rennrad. Ist man im Auto unterwegs, muss man möglicherweise bremsen und ist genervt.
Müssen Rennradfahrerinnen und -fahrer eigentlich den Radweg benutzen oder dürfen sie auch auf der Straße unterwegs sein? Die Polizei kennt die Antworten.
Wann darf ein Radfahrer im Allgäu auf der Straße fahren, wenn ein Radweg vorhanden ist?
Ob Radlerinnen und Radler im Allgäu auf dem Radweg fahren müssen oder nicht, ist klar geregelt. Polizeihauptkommissar Christian Lindstedt vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West sagt: „Sofern ein durch Zeichen 237, 240 oder 241 ausgewiesener Radweg vorhanden ist, müssen Radfahrer diesen auch benutzen. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld sanktioniert.“
Eine verbreitete Annahme zum Verhalten bei nicht benutzbaren Radwegen stützt sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg aus dem Jahr 2011. In dem Naumburger Urteil heißt es, dass unbenutzbare Radwege, zum Beispiel wegen Eis oder Löchern, nicht benutzt werden müssen. Sei in Fahrtrichtung kein Radweg oder Seitenstreifen vorhanden, so müssten Radlerinnen und Radler auf der Fahrbahn möglichst weit rechts fahren.
Die Annahme aus diesem Urteil gilt heute nicht mehr als aktuell: Heute leitet sich die Radwegbenutzungspflicht aus der Anordnung der Verkehrszeichen 237, 240, 241 ab, erklärt Lindstedt. Denn die Straßenverkehrsordnung wurde nach dem Urteilsspruch novelliert und gelte daher aktuell.
Bei diesen Schildern müssen auch Rennradfahrerinnen auf dem Radweg fahren
Drei Verkehrsschilder zeigen an, dass auch Rennradfahrerinnen und -fahrer auf dem Radweg fahren müssen. Offiziell heißen sie 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg).
Ein weißes Rad auf blauem Grund zeigt einen ausgewiesenen Radweg an. Das sogenannte Verkehrszeichen 237 signalisiert allen, die mit dem Rad unterwegs sind, dass sie auf dem Radweg fahren müssen.

Ein weißes Fußgängersymbol über einem weißen Rad auf blauem Grund, getrennt von einem Querbalken, ist das sogenannte Verkehrszeichen 240. Das Schild zeigt an, dass Fahrradfahrerinnen und -fahrer den Weg zusammen mit Fußgängerinnen und Fußgängern nutzen müssen.

Sind ein weißes Fußgängersymbol und ein weißes Rad von einem senkrechten Balken getrennt, müssen Radlerinnen und Radler ebenfalls auf dem Radweg fahren. Wo das sogenannte Verkehrszeichen 241 steht, teilen sich Fahrradfahrerinnen und -fahrer den Weg ebenfalls mit Fußgängerinnen und Fußgängern. Allerdings ist der Weg hier unterteilt.

Dürfen Radfahrer auf größeren Straßen fahren?
„Grundsätzlich dürfen Radfahrer auch außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kreis- und Landstraßen fahren“, sagt Polizeihauptkommissar Lindstedt. Ist ein separater Radweg vorhanden, sollten Radfahrerinnen und -fahrer ihn benutzen. Das Befahren von Kraftfahrstraßen und Autobahnen mit dem Fahrrad sei jedoch verboten.
Ein weißes Auto auf blauem Grund zeigt an, dass eine Kraftfahrstraße beginnt. Zwei senkrecht verlaufende Fahrspuren, die unter einer quer verlaufenden Brücke gezeigt sind, zeigen den Beginn einer Autobahn an.


Worauf müssen Radlerinnen auf Allgäuer Straßen achten?
Polizeihauptkommissar Lindstedt vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West sagt: „Grundsätzlich müssen Fahrradfahrer am rechten Fahrbahnrand fahren.“ Sofern ein Seitenstreifen vorhanden sei, dürften Radfahrer diesen ebenfalls benutzen.
Rechts fahren bedeutet laut dem Bayerischen Verkehrsministerium, dass Radlerinnen und Radler der Situation angemessen weit rechts fahren. Einen Sicherheitsabstand zu parkenden Autos oder Bordsteinen diene daher der eigenen Sicherheit. Lesen Sie auch: Fahrrad-Video aus Kempten geht viral - doch die Polizei ist nicht begeistert.
Wann dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander fahren?
Fahrradfahrerinnen und -fahrer dürfen laut §2 Abs. 4 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nebeneinander fahren, sofern sie andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht behindern, erklärt Lindstedt weiter. „Das Nebeneinanderfahren ist aber die Ausnahme und nicht die Regel.“
„In blau kennzeichneten Fahrradstraße dürfen Radfahrerinnen und -fahrer zu zweit nebeneinander fahren“, so Lindstedt weiter. Sei man mit Gruppen ab 16 Teilnehmern, einem sogenannten geschlossenen Verband, unterwegs und komme kein Gegenverkehr, dürften die Gruppenmitglieder ebenfalls zu zweit nebeneinander fahren.
Auch auf Radwegen dürfen Radlerinnen und Radler nebeneinander fahren, sofern kein Begegnungsverkehr herrsche, erklärt Lindstedt.
Welche Regeln gelten für Kinder, die im Allgäu mit dem Rad unterwegs sind?
Polizeihauptkommissar Lindstedt erklärt die Regeln, die für Kinder gelten: „Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen den Gehweg benutzen. Kinder bis zum zehnten Lebensjahr dürfen den Fußweg mitbenutzen.“
Sei ein separater Radweg vorhanden, dürften Kinder auch auf diesem fahren.
In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass Fahrradfahrerinnen und -fahrer entsprechend gekennzeichnete Radwege stets nutzen müssen und grundsätzlich nicht nebeneinander fahren dürfen. Nach Rücksprache mit der Polizei haben wir diesen Passus korrigiert. (Stand: 11. April 2025, 13.24 Uhr)
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden