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Rote Solaranlagen auf Denkmälern könnten bei der Energiewende helfen

Solarenergie im Allgäu

Rote Solaranlagen auf Denkmälern könnten bei der Energiewende helfen

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    Bisher sind herkömmliche Solaranlagen auf Denkmälern nur erlaubt, solange sie nicht öffentlich einsehbar sind.
    Bisher sind herkömmliche Solaranlagen auf Denkmälern nur erlaubt, solange sie nicht öffentlich einsehbar sind. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    "Solaranlagen auf Dächern von Denkmälern werden kommen", sagt Tilmann Ritter. Er ist Stadtheimatpfleger in Kempten. Die Technologien in der Solarenergie entwickeln sich stetig weiter und stellen zunehmend die Vereinbarkeit von Solarenergie und Kulturgut her. Und Allgäuer Kommunen können so Klimaneutralität anstreben. Erst kürzlich beschloss der Bauausschuss in Memmingen, dass rote Solarplatten auf Baudenkmälern erlaubt sein sollen. Nämlich solche, die aufgrund ihrer Ähnlichkeit zu Dachziegeln das Stadtbild weniger stören - und solange sie von der Straße aus nicht einsehbar sind. Wenn die roten Solarplatten nicht aufgesetzt, sondern anstelle eines Ziegels in das Dach integriert sind, dürfen sie in jedem Fall auf Denkmälern angebracht werden - also auch, wenn sie einsehbar sind. Das gilt für öffentliche wie auch private Gebäude.

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