Der Angeklagte wurde jetzt der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sowie der Beleidigung schuldig gesprochen und zu 140 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt, insgesamt also zu einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro. Er kündigte umgehend den Gang in die Berufung an. Im Prozess hatte er die Taten bestritten und sich als eine Art verhinderter Retter der Geschädigten geschildert. Diese habe ihm ihr Leid über die Internet-Profile geklagt, woraufhin er versucht habe, die Einträge zu entfernen und die wahren Schuldigen mit falschen Fährten aus der Reserve zu locken. Angesichts der Daten, die Computerspezialisten der Polizei auf seinen Rechnern und Mobiltelefonen entdeckt hatten, nahmen ihm diese Version weder Staatsanwalt noch Richterin ab.
Kaufbeuren/Ostallgäu