Wegen der Corona-Krise war auch die "Freinacht" im Allgäu vom 30. April auf den 1. Mai von starken Einschränkungen geprägt. Bereits im Vorfeld hatte die Polizei klargestellt, dass das eigentliche "Umherziehen um die Häuser" kein triftiger Grund sei, die Wohnung zu verlassen.
Corona und Regen