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Corona-Hilfen: Warum sollen Unternehmer aus dem Allgäu Soforthilfen und Überbrückungshilfen zurückzahlen?

Staat bittet zur Kasse

"Erhebliche finanzielle Probleme": Viele Allgäuer Betriebe müssen die Corona-Hilfen zurückzahlen

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    Über 40 Prozent der Überbrückungshilfen gingen an das Gastgewerbe.
    Über 40 Prozent der Überbrückungshilfen gingen an das Gastgewerbe. Foto: Fotos: Angelika Warmuth und Robert Michael, dpa (Symbolbilder)

    Die Corona-Soforthilfen sollten Unternehmer in der Pandemie schnell und unkompliziert unterstützen. Finanziert mit Steuergeld, hielten sie zwischen März und Mai 2020 Betriebe über Wasser. Und zwar diejenigen, die wegen der Lockdowns oder anderer Regeln in finanzielle Nöte geraten waren. Doch jetzt muss ein Großteil der Unternehmer das finanzielle Erste-Hilfe-Paket wieder zurückgeben.

    Auch die später gezahlten Überbrückungshilfen werden teilweise zurückgefordert. Bei den Corona-Soforthilfen (siehe Infokasten) sind laut eines Memminger Steuerberaters sogar über 50 Prozent der Betriebe betroffen.

    Doch zurück zum Anfang, mitten rein in die Pandemie: „Wichtig ist, dass die Menschen schnell und unbürokratisch an das Geld kommen“, hieß es damals vom bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Und das funktionierte im Jahr 2020 auch, sagt Bernhard Kurz, Steuerberater in Memmingen. Er kümmert sich vorrangig um Mandanten aus Hotellerie und Gastronomie. Auch bestimmte Corona-Bußgelder müssen zurückgezahlt werden.

    Corona-Soforthilfen: Post vom Bund verhieß nichts Gutes

    Doch Ende November vergangenen Jahres erhielten dann viele Unternehmer Post: Soloselbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen wurden erinnert, dass sie überprüfen sollen, ob sie möglicherweise wieder Geld zurückzahlen müssen. Die Corona-Soforthilfe wurde anhand einer beim Antrag getroffenen Prognose über Einnahmen und Ausgaben gezahlt, erläutert das bayerische Wirtschaftsministerium. Und diese hatten die Betriebe selbst erstellt.

    Betroffene stehen jetzt vor einem „erheblichen finanziellen Problem“, klagt Armin Hollweck, Betreiber des Hotels Adler in Oberstaufen und Oberallgäuer Kreisvorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). Er geht noch weiter: Die Folge seien finanzielle Engpässe und ein „Vertrauensverlust gegenüber der Politik“. Seine Branche erhielt den größten Anteil der Überbrückungshilfen. 40 Prozent davon gingen in das Gastgewerbe.

    Armin Hollweck, Restaurant und Hotel Adler Oberstaufen
    Armin Hollweck, Restaurant und Hotel Adler Oberstaufen Foto: Benjamin Liss

    Aber warum müssen nun viele Unternehmen die Soforthilfen überhaupt zurückgeben? Damals waren die Regularien noch nicht ausgereift, erläutert Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer der Dehoga Bayern. Auch Armin Hollweck kennt das Problem. Er erklärt: Betriebe und Steuerberater hätten sich bei den Überbrückungshilfen an einer „Positivliste“ orientiert. „Jetzt heißt es auf einmal, diese Liste habe keine Rechtsverbindlichkeit“, ärgert sich der Hotelier. Bei den „Positivlisten“ ging es um die Aufzählung von Kosten, und darum, ob sie förderfähig sind oder nicht.

    Wie Corona-Hilfen zurückzahlen?

    „Natürlich ist das bitter“, wenn das Geld jetzt wieder zurückgezahlt werden müsse, sagt Geppert. Und er stellt fest: „Es steht außer Frage, dass die Zahlungen notwendig waren.“ Die Folgen der Pandemie werden noch Jahre sichtbar sein, vermutet er. Geppert fordert deshalb von der Politik: „Wir brauchen nun die richtigen Rahmenbedingungen.“ Bedeutet: Die von 19 auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie solle dauerhaft gelten. Ansonsten drohten massive Preissteigerungen in Lokalen, sagt Geppert. Das unterstützt Hollweck: Die abgesenkte Mehrwertsteuer müsse zwingend beibehalten werden.

    Inzwischen sind etwa 46.200 Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen erfolgt, heißt es beim Wirtschaftsministerium. Noch vor der Erinnerung im November kamen 230 Millionen Euro zurück an den Staat. Wie viel Geld seither zusätzlich eingegangen ist, sei derzeit noch nicht bekannt, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit. Die Summe der Soforthilfen, die 2020 an bayerische Unternehmen ging, lag bei 2,2 Milliarden Euro. In eine Krise stürze die Rückzahlung keinen seiner Mandanten, sagt Steuerberater Kurz. Das Verfahren an sich sei aber ein „Bürokratiemonster“ und kompliziert zu verstehen.

    Corona-Soforthilfen waren eine außerordentliche Wirtschaftshilfe der Bundesregierung in der Corona-Krise.
    Corona-Soforthilfen waren eine außerordentliche Wirtschaftshilfe der Bundesregierung in der Corona-Krise. Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

    Gegen Betrugsfälle im Zusammenhang mit Corona-Hilfen gehen Behörden verstärkt vor: „Wer sich nicht an die Regularien hält, der muss sich dafür verantworten“, sagt Geppert. Vor dem Landgericht München stand beispielsweise ein 31-jähriger Mann, der unberechtigt Anträge auf Corona-Hilfen in Höhe von 2,5 Millionen Euro gestellt hatte.

    Was ist der Unterschied zwischen Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen?

    • Corona-Soforthilfen: Sie konnten in den ersten Monaten der Pandemie 2020 von kleineren Betrieben und Freiberuflern beantragt werden. Ziel war es, einen Liquiditätsengpass zu vermeiden. Also Unternehmer bei laufenden Kosten wie Miete oder Pacht zu entlasten. Sie konnten ohne Prüfung beantragt werden.
    • Überbrückungshilfen: Von ihnen gab es mehrere (I, II, III, III Plus, IV). Sie konnten nur noch über einen Steuerberater beantragt werden, der Prozess war deutlich komplexer und genauer als noch bei den Soforthilfen. Auch sie deckten Fixkosten wie Mieten ab.
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