Spielzeugwaffen mit auf die Straße zu nehmen, kann großen Ärger bringen. Das haben mehrere Fälle in den vergangenen Monaten in unserer Region gezeigt. Der jüngste spielte sich im Juni in Weißenhorn (Neu-Ulm) ab - Schüler brachten Spielzeugwaffen mit zur Schule und lösten so einen der größten Polizeieinsätze der Stadt aus. Das kann nicht nur Ärger bringen, sondern auch für die Träger gefährlich sein.
Es ist verboten, Anscheinswaffen zu tragen
Dürfen Spielzeugwaffen mit in die Öffentlichkeit genommen werden? Es kommt darauf an, sagt Polizeisprecher Holger Stabik. Wenn eine Waffe eindeutig als Spielzeug zu erkennen sei, etwa weil sie knallbunt und anders dimensioniert ist als eine echte Waffe, sei es kein Problem. Sobald ein Spielzeug mit einer echten Waffe verwechselt werden kann, ist es verboten. Dann greift Paragraph 42a des Waffengesetzes: Es ist verboten, Anscheinswaffen zu führen.
Polizisten müssen Situation in Bruchteilen einer Sekunde einschätzen
Was kann passieren? Wird die Polizei alarmiert, weil ein Mensch eine Waffe trägt, gehen die Polizisten erst mal davon aus, dass es sich um eine echte Waffe handelt, sagt Stabik. Und wenn Beamte einem bewaffneten Menschen gegenüberstehen, kann es sein, dass sie zur Dienstwaffe greifen. Einmal, um sich selbst, aber auch, um die Menschen drumherum zu schützen. Im Zweifel müssten Polizisten in Bruchteilen einer Sekunde entscheiden, ob ihr Gegenüber eine echte Waffe in der Hand hält und sie auch benutzen wird. In solchen Situationen hielten Polizisten eher Abstand von ihrem bewaffneten Gegenüber und könnten aus einiger Entfernung noch weniger erkennen, ob eine falsche Waffe ist.
Was erwartet Polizisten, wenn sie falsch entscheiden? Beispiel: Ein Polizist erkennt nicht, dass sein Gegenüber eine Spielzeugwaffe hat. Er sieht eine Gefahr für sich und andere und benutzt seine Dienstwaffe, um den vermeintlichen Täter außer Gefecht zu setzen. Dieser Fall landet dann bei der Staatsanwaltschaft. Unter anderem prüft sie, ob der Polizist richtig entschieden hat oder ob er sich für ein Fehlverhalten verantworten muss. "Die Polizei steht nicht über dem Gesetz", sagt Holger Stabik.
Bußgeld von bis zu 10.000 Euro möglich
Werde ich belangt, wenn ich eine Spielzeugwaffe dabei habe? Theoretisch sind bis zu 10.000 Euro Bußgeld möglich, wenn jemand eine echtaussehende Waffe offen mit sich führt, sagt Stabik.
Wer muss den Polizeieinsatz zahlen?
Wer zahlt den Polizeieinsatz? Wenn jemand eine Spielzeugwaffe dabei hat und damit mutwillig einen Polizeieinsatz auslöst, muss er dafür auch bezahlen, sagt Stabik. Es gebe aber auch Fälle, in denen sich jemand nichts Böses denke. In solchen Fällen kann davon abgesehen werden, ihm die Kosten zu überlassen.
Tipp der Polizei: Spiegel-Check
Welchen Tipp hat die Polizei? Wer seine Spielzeugwaffe mit aus dem Haus nehmen will, sollte den Spiegel-Check machen, rät Stabik. Dabei sollte darauf geachtet werden, welchen Eindruck man auf andere Menschen machen könnte. Sehe ich gefährlich aus? Fällt die Waffe auf? Könnte das Anstoß erregen? Wird vielleicht jemand die Polizei rufen? Wer mit gesundem Menschenverstand darauf achte und merke, dass es nicht gut sein könnte, die Waffe mitzunehmen, sollte sie in der Wohnung lassen.
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