Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Sommerfest in Kitas im Allgäu: Dürfen Feiern stattfinden?

Feiern während Corona

Dürfen Kitas ein Sommerfest feiern?

    • |
    • |
    Ob in Kitas heuer Sommerfeste stattfinden dürfen, darüber sind sich die Allgäuer Landratsämter uneinig.
    Ob in Kitas heuer Sommerfeste stattfinden dürfen, darüber sind sich die Allgäuer Landratsämter uneinig. Foto: Robert Schlesinger, dpa (Symbolbild)

    In vielen Kindertagesstätten sind Sommerfeste ein fester Bestandteil des Jahresprogramms. Sind sie heuer trotz der Corona-Lage möglich? Eine Regel besagt: Bei einer Inzidenz bis 50 dürfen Feiern mit bis zu 100 Personen im Freien stattfinden. Der Haken: Es muss einen „besonderen Anlass“ geben. Und es ist offenbar Auslegungssache, wann dies der Fall ist.

    Verabschiedung der Vorschulkinder feiern

    „Der Wunsch nach Festen ist wohl bei allen sehr groß“, sagt Iris Nowak, Pressesprecherin des Regionalverbands Schwaben der Johanniter, der 14 Kindertagesstätten im Allgäu betreibt. Doch trotz niedriger Inzidenzen sei Vorsicht geboten. Damit schließen sich die Johanniter der Meinung des Landratsamtes Oberallgäu an: Die Behörde hatte auf Anfrage eines Kita-Leiters geantwortet, dass Sommerfeste, zu denen meist auch die Eltern kommen, keine „besonderen Anlässe“ seien. Die Verabschiedung von Vorschulkindern dagegen schon. Auch beim Landratsamt Lindau seien Anfragen zu Feiern in Kitas eingegangen, heißt es bei der Behörde. Die Antwort: „Ein Sommerfest kann unseres Erachtens nach als Veranstaltung aus ,besonderem Anlass’ angesehen werden, das es ja auch ein Abschlussfest für einen Kita-Jahrgang darstellt“, sagt Pressesprecherin Sibylle Ehreiser. Aus Sicht des Landratsamtes Oberallgäu kann ein „normales Sommerfest“ dagegen nicht stattfinden, sagt Pressesprecherin Brigitte Klöpf. „ Auch die Tatsache, dass solche Feste nicht alltäglich sind, macht aus diesen keinen besonderen Anlass’“, fügt sie hinzu. Neben den rechtlichen Gründen „bestehen des Weiteren infektiologische Bedenken, da gerade bei den Jüngeren und Ungeimpften das Virus kursiert“. (Lesen Sie auch: Abifeiern im Ostallgäu: War die Quarantäne gerechtfertigt?)

    Jeweilige Einrichtungsleitung entscheidet

    Bei der schwäbischen Arbeiterwohlfahrt (AWO) tue man „alles, um die Kitas offen zu halten“, sagt Silke Scherer, Vorstand der Kinder- und Jugendhilfe. Deshalb sollten Feiern in den insgesamt 14 von der AWO betriebenen Einrichtungen im Allgäu in einem möglichst kleinen Rahmen stattfinden. Ein Sommerfest kann laut Scherer aber als „besonderer Anlass“ angesehen werden. Auch Scherer verweist auf die Verabschiedung der Vorschulkinder in diesem Rahmen: „Am Ende des Tages ist es immer eine Entscheidung des jeweiligen Teams.“

    Keine klare Vorgabe gibt es vom Unterallgäuer Landratsamt. Bei Sommerfesten, die laut Pressesprecherin Eva Büchele meist als Abschluss eines Kindergartenjahrs gefeiert werden, sei die Kita-Leitung dafür zuständig, dass die Vorgaben des Hygieneplans eingehalten werden. „Letztendlich obliegt es der jeweiligen Einrichtung im Rahmen des Hausrechts, auch strengere Regeln vorzugeben oder eben keine Veranstaltung durchzuführen“, sagt Büchele. (Lesen Sie auch: So geht ein Kinderfest im Kleinen)

    Sommerfest findet einmal jährlich statt

    Ähnlich ist die Situation im Landkreis Ostallgäu: „Die Entscheidung, wann ein ‚besonderer Anlass‘ vorliegt, wird im Einzelfall getroffen“, sagt Pressesprecher Thomas Brandl vom Landratsamt. „Ein Sommerfest, das jeden Sommer einmalig in einer Kindertageseinrichtung stattfindet, wird von uns als ein ‚besonderer Anlass‘ betrachtet“, fügt er hinzu.

    Lesen Sie auch: Nach Stadel-Party in Baisweil: "Das war keine Corona-Party, Corona hat da nicht gefeiert"

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden