Wie konnte es so weit kommen, dass in einem Oberallgäuer Stall 30 Kuhkadaver liegen und verwesen? Und viele der etwa 120 Rinder und 55 Schweine, die neben ihren toten Artgenossen stehen, in schlechtem Zustand sind - teils unterernährt, teils krank? Das fragen sich einige Menschen, die den Hof kennen. Der Betrieb war am 22. Februar geräumt worden. Die Rinder und Schweine wurden auf andere Höfe verteilt. Dem Landwirt wurde dauerhaft verboten, Tiere zu halten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn.
„In ordentlichem Ernährungszustand und akzeptablem Pflegezustand“
Seit 2014 habe es immer wieder Kontrollen gegeben, hat das Landratsamt auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt. Und zwar wegen Verstößen im Verbraucherschutz, dabei geht es um den Umgang mit Lebensmitteln, im Gesundheitsschutz und Tierseuchenrecht. Ob bei diesen Kontrollen nicht aufgefallen ist, welche Zustände in dem Stall herrschen, wollen wir von der Behörde wissen. Das Landratsamt antwortet: „Bei den Betriebskontrollen, die nahezu jährlich und fachübergreifend stattgefunden haben, wurde immer auch der Blick auf die Tiere geworfen.“ Bei der vorläufig letzten Betriebskontrolle im November 2023 seien die Rinder und Schweine „in ordentlichem Ernährungszustand und akzeptablem Pflegezustand“ gewesen.
Behörde erhielt einen Hinweis
Das Landratsamt schreibt weiter: „Die jüngst vorgefundenen Zustände scheinen sich erst kurzfristig entwickelt zu haben. Mit Hochdruck wird daran gearbeitet, die Ursachen herauszufinden. Dies geschieht in enger Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Polizei.“ Das Landratsamt hatte geplant, den Betrieb am 18. Februar erneut zu überprüfen. Kurz zuvor erhielt die Behörde einen Hinweis, dass etwas auf dem Hof nicht stimme. Und so entdeckten Mitarbeiter die toten, unterernährten und kranken Tiere. Vier Tage später wurden die überlebenden fortgebracht.
Landwirtschaftliche Betriebe werden nicht regelmäßig kontrolliert, teilt die Behörde mit. Das sei gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie werden aber stichprobenartig geprüft. Und dann, wenn es Hinweise etwa von Nachbarn gebe. Häufiger besucht würden Betriebe, bei denen es bereits in der Vergangenheit zu Auffälligkeiten kam. Die habe es in Sachen Tierwohl bei diesem Betrieb aber nicht gegeben.
Tierhalter verpflichtet, Tiere gut zu versorgen und zu pflegen
„Unabhängig davon ist es die oberste Pflicht der Tierhalter, die Tiere entsprechend ihrer Art und ihren Bedürfnissen gerecht zu versorgen und pfleglich unterzubringen“, heißt es beim Landratsamt. Außerdem sei es Pflicht, einen Tierarzt zu rufen, wenn ein Tier krank ist und wenn es gehäuft Todesfälle gibt, deren Ursache unklar ist.
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