Nach über 20 Verhandlungstagen stellte die große Strafkammer des Memminger Landgerichts am Freitag (28.3.2025) das Verfahren gegen drei Landwirte aus Bad Grönenbach ein.
Allgäuer Tierskandal: Vorwürfe gegen Unterallgäuer Landwirte
Dem Vater und zwei Söhnen hatte die Anklage vorgeworfen, als Leitung eines Milchviehbetriebs 2019 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen zu haben. Sie hätten erkrankte Tiere nicht von Tierärzten versorgen lassen. Nach einer laut Gericht „umfangreichen Beweisaufnahme“ - die Kammer vernahm zahlreiche Zeugen und Sachverständige - seien die Richter zu dem Ergebnis gekommen, „dass die Tatvorwürfe nicht mit denjenigen vergleichbar sind, die im Rahmen des ersten Komplexes zur Verurteilung zweier Landwirte zu Freiheitsstrafen geführt haben“, so das Gericht in einer Pressemitteilung.
2022 waren zwei Landwirte, Vater und Sohn aus Bad Grönenbach, vom Landgericht Memmingen verurteilt worden. Gegen seine Freiheitsstrafe hatte der Sohn Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof verwarf. Er musste ins Gefängnis. Der Vater erhielt eine Bewährungsstrafe.

In einem weiteren Prozess am Freitag stellten die Richter das Verfahren gegen die beiden Söhne ohne Auflagen ein. Der Vater allerdings muss laut Gericht 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. „Falls die Zahlung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist erfolgt, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden“, teilt das Gericht mit.

Weitere Vorwürfe gegen Landwirte im Unterallgäu
Gegen einen dritten Hof aus dem Unterallgäu wurden Anfang März Vorwürfe laut. Nach 2019 zum zweiten Mal. Nach Vorwürfen von Tierschützern durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft Anfang März den Milchviehbetrieb. Inzwischen ist ein Tierhaltungsverbot im Gespräch.
Was passiert, wenn ein Bauernhof mit einem Tierhaltungs- und Betreuungsverbot konfrontiert wird? Was geschieht mit den Tieren? Von solchen Plänen betroffen ist nun dieser dritte Hof aus dem Unterallgäu, der eine vierstellige Zahl an Rindern hält. Die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) beabsichtigt, das Verbot gegen dessen Betriebsleiter zu verhängen. Über Details haben wir hier mit der Behörde gesprochen.
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