Zwei Landwirte aus Bad Grönenbach (Kreis Unterallgäu), Vater und Sohn, müssen sich ab 20. September vor dem Memminger Landgericht verantworten. Es ist der erste Prozess, der sich mit dem Allgäuer Tierskandal beschäftigt. 15 Verhandlungstage sind vorgesehen, das Urteil soll am 28. Oktober gesprochen werden.
Die Landwirte, 68 und 25 Jahre alt, sollen eine Reihe von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz begangen haben. Laut Anklageschrift wird ihnen vorgeworfen, dass sie Rinder verwahrlosen ließen. Demnach wurden manche Tiere im Zuge von Kontrollen sogar notgeschlachtet, weil sie keine medizinische Behandlung bekommen hatten.
Tierskandal in Bad Grönenbach: Taten sollen 2019 geschehen sein
Die Vorwürfe beziehen sich auf insgesamt 54 Kühe und Kälber. Die Taten sollen im Jahr 2019 geschehen sein, die Angeklagten hatten damals Milchvieh-Betriebe in Bad Grönenbach, Dietmannsried und Kempten. Inzwischen wurde beiden durch einen gerichtlichen Beschluss vorläufig verboten, „Rinder zu halten und zu betreuen“, sagt Jürgen Brinkmann, der Vizepräsident des Memminger Landgerichts.
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Dagegen wehrten sich die Unterallgäuer Landwirte und wandten sich sogar an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Doch dort sei die Beschwerde „nicht zur Entscheidung angenommen worden“, sagt Brinkmann. Nun werde sich beim Prozess vor dem Memminger Landgericht entscheiden, ob das Verbot bestehen bleibt.

Angeklagten droht Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
Den Angeklagten werden Verstöße gegen Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes zur Last gelegt. Demnach bekommt eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, „wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts.
Landwirten werden weitere Straftaten vorgeworfen
Im Zuge der Ermittlungen haben sich weitere Vorwürfe gegen die Landwirte ergeben. So sollen sie eine Kiesgrube ohne die nötige Gemehmigung verfüllt und sich so Entsorgungskosten in Höhe von 270.000 Euro erspart haben. Daneben wird ihnen zur Last gelegt, Mitarbeiter nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet und somit Beiträge in Höhe von mehreren 10.000 Euro nicht bezahlt zu haben.
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Die Angeklagten sollen auch gegen das „vorläufige Halte- und Betreuungsverbot für Rinder“ verstoßen haben. Und dem Vater wird vorgeworfen, 15 Tiere für über 28.000 Euro gekauft, aber nicht bezahlt zu haben. Laut Landgericht schweigen die Angeklagten zu den Vorwürfen oder bestreiten sie „pauschal“.