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Tod des Obdachlosen in Immenstadt: So lautet des Urteil gegen den Täter

Landgericht Kempten

Gericht verurteilt 18-Jährigen nach Tod eines Obdachlosen in Immenstadt

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    Betroffenheit über den Tod eines Obdachlosen in Immenstadt: Der Schrecken dieses Geschehens im Oberallgäu sorgte im Mai 2024 bundesweit für Schlagzeilen.
    Betroffenheit über den Tod eines Obdachlosen in Immenstadt: Der Schrecken dieses Geschehens im Oberallgäu sorgte im Mai 2024 bundesweit für Schlagzeilen. Foto: Matthias Becker (Archivbild)

    Das Urteil im Prozess um den Tod eines Obdachlosen in Immenstadt ist gefallen: Der 18-jährige Beschuldigte muss sechs Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Und zwar wegen Körperverletzung mit Todesfolge. So hat es das Landgericht Kempten am Mittwoch entschieden. Ursprünglich war der junge Mann wegen Mordes angeklagt gewesen.

    Weil der Angeklagte zur Tatzeit, am 7. Mai 2024, 17 Jahre alt und somit minderjährig war, fand der Prozess ohne die Öffentlichkeit statt. Das Gericht aber nannte am Mittwoch nach der Urteilsverkündigung einige Details. Zum Beispiel, was seiner Ansicht nach am 7. Mai passiert ist: Der Angeklagte und das spätere Opfer, 53 Jahre alt, trafen bei einer Bankfiliale in Immenstadt aufeinander. Zuerst stritten sie sich, dann ging es in eine körperliche Auseinandersetzung über.

    Der Obdachlose wollte sich mit seinem Gehstock wehren, doch der Angeklagte schlug ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Dadurch stürzte der 53-Jährige und stieß mit seinem Kopf gegen die Tür der Bankfiliale. Ein Sachverständiger erstellte später ein Gutachten. Dessen Inhalt überzeugte das Gericht davon, „dass der Geschädigte durch die Gewalteinwirkungen auf den Kopf eine schwere Hirnverletzung erlitt, die dann auch später zum Tode führte“.

    Die Anteilnahme nach dem Tod eines Obdachlosen in Immenstadt war im Mai 2024 groß.
    Die Anteilnahme nach dem Tod eines Obdachlosen in Immenstadt war im Mai 2024 groß. Foto: Erik Perrey (ARchivbild)

    Das Gericht schildert den weiteren Hergang: Der Angeklagte ließ von seinem Opfer ab, als „noch keine erheblichen Verletzungen wahrnehmbar waren“. Der 53-Jährige ging nach dem Angriff zur Polizei und erstattete Anzeige gegen den damals 17-Jährigen. Später dann, am Abend des 7. Mai, wurde er aufgrund der schweren Hirnverletzungen bewusstlos. Der Mann wurde ins Krankenhaus gebracht und operiert. Doch seine Hirnverletzungen waren so massiv, dass die Ärzte ihm nicht mehr helfen konnten. Er starb.

    Das Gericht geht nach eigenen Angaben nicht davon aus, dass der heute 18-Jährige den Obdachlosen hatte töten wollen. „Allerdings hätte der Angeklagte aufgrund seiner vorangegangenen körperlichen Attacken, vor allem gegen den Kopf des Geschädigten, vorhersehen können, dass dieser später daran sterben“ kann. Es sei allgemein bekannt, dass Schläge gegen den Kopf schädlich sind und im äußersten Fall auch zum Tode führen können, heißt es vom Gericht.

    Der 18-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Höchststrafe ist hier auf zehn Jahre begrenzt. In der Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten ist außerdem ein früheres Urteil des Amtsgerichts Sonthofen berücksichtigt worden. Das hatte den jungen Mann wegen Eigentumsdelikten zu einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. In das nun am Mittwoch gefällte Urteil floss außerdem ein, dass der damals 17-Jährige bei seiner Festnahme Polizisten angegriffen, verletzt und beleidigt hatte.

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von acht Jahren Haft beantragt, Verteidiger Michael Eichinger fünf Jahre. Insgesamt sei er zufrieden, sagt Eichinger auf Anfrage unserer Redaktion. Vor allem, weil sein Mandant nicht wegen Mordes verurteilt worden ist. Deshalb akzeptierten er und sein Mandant das Urteil. Und weil auch die Staatsanwaltschaft einverstanden ist, ist das Urteil rechtskräftig.

    Von den nun sechs Jahren und zehn Monaten Haft werden zehn Monate abgezogen. Denn so lange hat der junge Mann seit seiner Verhaftung im Mai vergangenen Jahres bereits in Untersuchungshaft gesessen. Nach der Hälfte seiner Haftzeit kann er beantragen, entlassen zu werden, sagt Verteidiger Eichinger. Also in drei Jahren und bei guter Führung. Im Jugendstrafrecht seien die Chancen dafür gut.

    Der Fall hatte im Mai vergangenen Jahres bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

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