Der Einsturz eines Hauses am 29. April in Memmingen mit einem Toten hat für den Hausbesitzer ein juristisches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Ermittlungen gegen den 39-Jährigen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Grundlage dafür sei das Gutachten eines Bausachverständigen, sagt Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm. (Lesen Sie auch: Polizei steht vor einem Rätsel: Warum stürzte das Haus in Memmingen ein?)
Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung