Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die drohende Energiekrise und nicht zuletzt die Angst vor einer neuen Corona-Welle - all diese Themen sorgen für Verunsicherung. Das gilt auch für Menschen, die jetzt ihren Winterurlaub planen wollen. Viele fragen sich, ob sie sich eine Reise im Herbst oder im Winter überhaupt leisten können. Oder ob ihre Reise plötzlich teurer werden kann und welche Auswirkungen Corona diesen Winter noch auf den Urlaub hat.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Reiseplanung im Winter.
Nicht mehr genug Geld: Reise wegen finanziellem Engpass stornieren?
Im Sommer an den Winter denken? Bei der Urlaubsplanung ist das nicht ungewöhnlich. Einige Reisende begeben sich frühzeitig auf die Suche nach einem warmen Urlaubsziel, um dem ungemütlichen Winter-Wetter zumindest zeitweise entfliehen zu können. So kann es passieren, dass Reisen für den Herbst oder Winter schon seit Monaten gebucht sind, der geplante Urlaub jetzt aber aufgrund der finanziellen Situation schwierig wird.
Kann ich eine Reise stornieren, weil ich wegen Inflation und steigenden Energiepreisen doch lieber sparen möchte? Nein, sagt Rechtsanwalt Tobias Honzal von der Kanzlei Allgäu legal in Isny: "Ein finanzieller Engpass des Reisenden stellt keinen Grund für die kostenlose Stornierung einer Reise dar". Es gelte der Rechtsgrundsatz, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind. Finanzielle Schwierigkeiten würden nicht als Grund ausreichen, sich von den dadurch entstandenen vertraglichen Pflichten loszusagen, so Honzal.
Türkei, Ägypten und Kanaren als Urlaubsziel beliebt
Bei vielen Urlaubswilligen spielt die aktuelle Energiekrise offenbar noch keine große Rolle bei der Urlaubsplanung. Dieses Gefühl hat zumindest Isabelle Süßdorf vom Reisebüro S.T. Reisen in Kempten. Sie verzeichnet keinen größeren Einbruch der Buchungen. Allerdings konnte das Buchungsniveau aus der Zeit vor der Corona-Pandemie noch nicht wieder erreicht werden.
Besonders beliebt bei den Kemptener Urlaubern sind in diesem Herbst und Winter demnach vor allem sonnige Orte wie Ägypten, die Türkei oder die Kanaren. Bei den Fernreisen sind laut Süßdorf vor allem Kuba, die Dominikanische Republik und die Malediven beliebt.
Zurückhaltung bei Urlaubsbuchung im Winter
Günther Schupp vom Lindenberger Reisebüro bemerkt dagegen schon eine gewisse Zurückhaltung bei der Buchung von Urlaubsreisen im Winter. Während auch bei ihm im Herbst vor allem warme Orte wie die Kanaren oder Griechenland nachgefragt werden, bemerkt er für den Winter noch eine gewisse Unsicherheit bei seinen Kundinnen und Kunden. "Der Riesenzulauf, den wir diesen Sommer hatten, ist noch nicht zu merken", sagt Schupp.
Er glaubt, dass die drohende Energiekrise das Buchungsverhalten beeinflusst, auch wenn Kundinnen und Kunden nicht offen über Geldsorgen sprechen würden. Auffällig sei das steigende Interesse an sogenannten "Flex-Buchungen", bei denen Reisende ohne Angaben von Gründen ihre Reise wieder stornieren können.

Energiekrise: Wie viel teurer kann der Urlaub werden?
Von Inflation und steigenden Energiepreisen sind nicht nur Urlauber, sondern auch Reiseveranstalter betroffen. Vor allem steigende Kraftstoffpreise könnten in Zukunft zum Problem vieler Anbieter werden. Aber können diese dann einfach den Reisepreis einer bereits gebuchten Reise erhöhen?
"Die Zulässigkeit von Änderungen des Reisepreises oder auch von anderen Reiseleistungen beurteilt sich nach den Paragraphen 651f, 651g des Bürgerlichen Gesetzbuches", erklärt Rechtsanwalt Tobias Honzal. Demnach dürften Reiseanbieter den Preis nach Vertragsabschluss um bis zu acht Prozent erhöhen, wenn dies durch Änderung der Kraftstoff- und Energiekosten, der Steuern und Abgaben oder der Wechselkurse begründet werden kann.
Sollte der Reiseveranstalter die Preise um mehr als acht Prozent erhöhen, muss er dem Reisenden aber die Wahl lassen, "ob dieser sich mit der Preisänderung einverstanden erklärt oder ob er vom Vertrag zurücktreten möchte", sagt der Rechtsanwalt. Außerdem muss die Preisänderung dem Kunden mindestens 20 Tage vor Reisebeginn auf einem "dauerhaften Datenträger", also zum Beispiel per Post oder Mail, mitgeteilt werden. Damit eine Erhöhung des Preises überhaupt zulässig ist, muss dies im Reisevertrag angegeben sein. Außerdem ist der Veranstalter durch diese Klausel dazu verpflichtet, auch eine Preissenkung in den genannten Bereichen an die Reisenden weiterzugeben.
Welche Rolle spielt Corona bei der Urlaubs-Planung?
Trotz aktuell stark steigender Corona-Zahlen und den Befürchtungen vor einer neuen Corona-Welle im Winter, scheint die Pandemie bei der Urlaubs-Planung keine große Rolle mehr zu spielen. "Corona sehe ich nicht mehr", sagt Günther Schupp vom Reisebüro in Lindenberg. Fast alle Länder hätten in letzter Zeit ihre Einschränkungen aufgehoben und seien daher auch bei den deutschen Touristen wieder beliebte Urlaubsziele.
Sorgen wegen der Pandemie hören sowohl Günther Schupp als auch Isabelle Süßdorf vom Reisebüro in Kempten fast gar nicht mehr. "Das ist nicht mehr so ein Thema wie im vergangenen Jahr", sagt Süßdorf. Für viele gelte mittlerweile nur noch das Motto "Hauptsache weg".
Empfehlung: Abschluss einer Rücktrittversicherung
Obwohl die Corona-Pandemie bei einigen Reisenden aktuell offenbar nicht mehr eine so große Rolle spielt, empfiehlt Rechtsanwalt Honzal dennoch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Denn "eine Erkrankung des Reisenden, auch eine Infektion mit dem Corona-Virus, fällt grundsätzlich in den Risikobereich des Reisenden selbst und berechtigt nicht zu einer kostenlosen Stornierung der Pauschalreise", erklärt der Rechtsanwalt.
Es seien mittlerweile viele Versicherungen verfügbar, die nicht nur die Risiken einer Corona-Infektion an sich abdeckten. Sie kommen auch für Mehrkosten auf, die anfallen, wenn Urlauber vor Ort durch eine behördliche Anordnung in Quarantäne müssen.