Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Urlaub in Italien und am Gardasee Grüner Pass und Corona-Maßnahmen

Wissenswertes zur Italien-Reise

Grüner Pass und Corona-Regeln: Das müssen Italien-Urlauber vor der Reise wissen

    • |
    • |
    Wer im Italienurlaub Pizza und Pasta im Restaurant genießen will, braucht dafür den 2Grünen Pass".
    Wer im Italienurlaub Pizza und Pasta im Restaurant genießen will, braucht dafür den 2Grünen Pass". Foto: Alberto Lingria, dpa (Symbolbild)

    Im Kampf gegen Corona treten in Italien strengere Regeln in Kraft, die unter dem Namen "Grüner Pass" - in Italien "certificazione verde COVID-19" - zusammengefasst sind. Seit Freitag, 6. August, gilt: Wer in einem Restaurant drinnen essen möchte, ins Museum oder in ein Schwimmbad oder eine Therme gehen will, muss entweder einen Impfnachweis, einen 48 Stunden lang gültigen negativen Corona-Test oder einen Genesungsnachweis vorlegen.

    Die neuen Regeln gelten auch für Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien oder für Fitnessstudios. Betroffen sind alle Menschen ab zwölf Jahren. Restaurantbetreiber oder Betreiber anderer Unternehmen müssen sich die Nachweise vorzeigen lassen. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen.

    Hier gibt es das EU-Impfzertifikat für Geimpte

    Für Urlauber, die in Deutschland geimpft wurden, gibt es ein digitales EU-Impfzertifikat unter anderem bei Ärzten, Apotheken oder Impfzentren. Die Nachweise eines der "drei G" (geimpft, genesen, getestet) müssen auf Italienisch, Französisch, Englisch oder Spanisch vorliegen.

    Bei der Corona-Impfung in Testzentren erhalten Geimpfte ein Formular mit dem Digitalen Covid-Impfzertifikat als QR-Code. Dieser kann beispielsweise in der Corona-Warn-App oder in der App CoVPass eingescannt werden. Bei der Corona-Warn-App der Bundesregierung gibt es die Funktion, dass man die Gültigkeit seines Zertifikats im jeweiligen Reiseland überprüfen kann. Dazu einfach auf den QR-Code klicken, "Gültigkeit prüfen" auswählen und als Reiseland beispielsweise Italien eintragen.

    Für den Pass reicht in Italien schon eine erste Impfung. Die Corona-Erkrankung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

    Für Hotels in Italien ist kein Grüner Pass notwendig

    Für Hotels ist kein "Grüner Pass" notwendig. "Wir können unsere Gäste also beruhigen", erklärte der Präsident des Hotelverbandes Federalberghi, Bernabò Bocca. Für Gäste seien auch beim Essen in den Hotels keine Nachweise nötig. Urlauber könnten so also "in Ruhe" ihre Ferien verbringen.

    Wer in einem Hotelrestaurant drinnen essen will und dort nicht Gast ist, muss allerdings Nachweise vorlegen.

    Ab September gilt der Pass dann neben Schulen auch in Fernzügen und -bussen, auf Fähren oder bei Flügen. Das beschloss das Kabinett am Donnerstagabend. Die Coronazahlen steigen in Italien derzeit, allerdings nur leicht.

    Das gilt für Reisende ohne „EU Digital COVID-Certificate“

    Reisende ohne „EU Digital COVID-Certificate“ - also ohne Impfung, Genesung oder negativem Test - sind nach Informationen des Auswärtigen Amtes verpflichtet, sich fünf Tage selbst zu isolieren. Außerdem müssten die Personen die örtliche Gesundheitsbehörde informieren und am Ende einen Test machen.

    Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen.

    Diese Corona-Regeln müssen Urlauber in Italien beachten

    • Maskenpflicht: Laut dem Auswärtigen Amt ist ein Mund-Nasen-Schutz in Italien im Freien immer dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen bestehe Maskenpflicht. Kinder unter sechs Jahren seien von der Maskenpflicht ausgenommen. Für Verstöße gegen die Maskenpflicht können hohe Geldstrafen verhängt werden.
    • Abstand: Es gelten laut Auswärtigem Amt Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen.
    • Temperaturmessung: Laut Auswärtigem Amt werde vor dem Betreten von Einrichtungen häufig die Temperatur gemessen. Bei zu hoher Temperatur könne der Zutritt verwehrt werden und unter Umständen werde auch die staatliche Gesundheitsbehörde informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen sei Händedesinfektion Pflicht. Desinfektionsmittelspender gebe es dann vor den Gebäuden.
    • Personen im Auto: Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander können sich nach Angaben des Auswärtigen Amtes ohne Masken im Fahrzeug aufhalten. Bei mehreren Hausständen sei die Anzahl auf drei Personen reduziert - dann gelte Maskenpflicht. Zusätzlich müsse mindestens ein Meter Abstand gehalten werden. Die Maskenpflicht entfalle, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist (z.B. Taxis).

    Seit Sonntag, 1. August, besteht bei der Einreise nach Deutschland grundsätzlich eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-19-Nachweises, schreibt das Auswärtige Amt auf der Website. Menschen ab zwölf Jahren müssen seit dem 1. August bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten ist immer ein Testnachweis vorzulegen; ein Genesenen- oder Impfnachweis ist in diesem Fall nicht ausreichend.

    Die Liste der Virusvariantengebiete und Hochrisikogebiete finden Sie hier.

    Das gilt bei der Einreise nach Deutschland

    Bislang galt die Testpflicht schon für die Einreise nach Deutschland mit dem Flugzeug. Seit Sonntag, 1. August, gilt sie auch für Reisen mit der Bahn, im Bus, auf dem Schiff oder mit dem Auto.

    Laut Bundesgesundheitsministerium müssen alle Einreisenden entweder einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind. Oder sie müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Bei Antigen-Schnelltests dürfe das Ergebnis maximal 48 Stunden alt sein, bei PCR-Tests 72 Stunden alt. Der Test müsse vor der Einreise gemacht werden. Wenn es im Reiseland keine kostenlosen Tests gibt, müssen Einreisende die Kosten selbst bezahlen.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden