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Urlaub in Italien und am Gardasee Grüner Pass und Corona-Maßnahmen

Wissenswertes zur Italien-Reise

Grüner Pass und Corona-Regeln: Das müssen Italien-Urlauber vor der Reise wissen

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    Wer im Italienurlaub Pizza und Pasta im Restaurant genießen will, braucht dafür den 2Grünen Pass".
    Wer im Italienurlaub Pizza und Pasta im Restaurant genießen will, braucht dafür den 2Grünen Pass". Foto: Alberto Lingria, dpa (Symbolbild)

    Im Kampf gegen Corona treten in Italien strengere Regeln in Kraft, die unter dem Namen "Grüner Pass" - in Italien "certificazione verde COVID-19" - zusammengefasst sind. Seit Freitag, 6. August, gilt: Wer in einem Restaurant drinnen essen möchte, ins Museum oder in ein Schwimmbad oder eine Therme gehen will, muss entweder einen Impfnachweis, einen 48 Stunden lang gültigen negativen Corona-Test oder einen Genesungsnachweis vorlegen.

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