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Urteil gegen Ex-Funktionär ist gefallen - Doch woher bekommen die Geschädigten nun das Geld?

252.000 Euro fehlen ECDC

Urteil gegen Ex-Funktionär ist gefallen - Doch woher bekommen die Geschädigten nun das Geld?

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    Der langjährige Vorsitzende des Memminger Eishockeyclubs ECDC (links) wurde wegen Betrugs, Veruntreuung und Urkundenfälschung vom Amtsgericht Augsburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Neben ihm sein Verteidiger Dominik Hofmeister.
    Der langjährige Vorsitzende des Memminger Eishockeyclubs ECDC (links) wurde wegen Betrugs, Veruntreuung und Urkundenfälschung vom Amtsgericht Augsburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Neben ihm sein Verteidiger Dominik Hofmeister. Foto: Andreas Berger

    Nach der Verurteilung des ehemaligen langjährigen Vorsitzenden des Memminger Eishockeyclubs ECDC steht Sven Müller frustriert im Gerichtssaal. Der Prozess ist nicht so ausgegangen, wie es sich der Sportliche Leiter der 1. Mannschaft und jetzige ECDC-Vorsitzende erhofft hatte.

    Zwar habe das Gericht im Urteil festgehalten, dass der Angeklagte den Schaden wiedergutmachen muss. Der 57-Jährige hatte insgesamt 342.000 Euro veruntreut. Aber Details seien nicht festgelegt worden, sagt Müller. „Und jetzt wissen wir nicht: Kriegen wir 10.000 Euro, kriegen wir 100.000 Euro, kriegen wir es morgen, kriegen wir es in fünf Jahren? Wir wissen gar nichts.“

    Dutzende Überweisungen manipuliert

    Der 57-Jährige, der am Dienstag vom Augsburger Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, hatte unter anderem den ECDC um 252.000 Euro gebracht, den CSU-Kreisverband Memmingen um 30.600 Euro und einen Privatmann um 30.000 Euro. Dafür hatte er viele Dutzend Überweisungen manipuliert.

    Dass der Angeklagte über ein bestimmtes Vermögen verfügt, um einen Großteil des Schadens wiedergutzumachen, war während der Verhandlung herausgekommen: Er hat vier Eigentumswohnungen. Sie sollen verkauft werden. Dominik Hofmeister ist Verteidiger des Mannes. Er denkt, dass auf diese Weise bis zu 280.000 Euro zusammenkommen werden. Die Staatsanwältin hielt dem Beschuldigten im Plädoyer zugute, dass er sich erheblich um Wiedergutmachung bemühe: „Geld ist noch nicht geflossen, das steht aber kurz bevor.“

    „Glaube nicht, dass ich das Geld wiederbekomme“

    Daran glaubt Thilo Frommlet nicht. Der Memminger ist Geschäftsführer des Lebensmittelherstellers und ECDC-Sponsors Gefro. Er hatte dem Angeklagten 30.000 Euro geliehen - und das Geld nicht zurückerhalten. Nach dem Urteil sagt er: „Ich glaube nicht, dass ich das Geld wiederbekomme.“ Selbst wenn der 57-Jährige die vier Wohnungen verkaufe, sei fraglich, ob das ausreiche, alle vier Geschädigten auszuzahlen.

    Ein Sprecher des Augsburger Amtsgerichts ist optimistischer. Er erklärt auf Anfrage unserer Redaktion: Im Urteil habe das Gericht die „Einziehung von Wertersatz“ angeordnet. Das sei für die Geschädigten von Vorteil. Denn so sorge sich die Staatsanwaltschaft darum, dass der Verurteilte das Geld zahlt. Das heißt: Kümmert sich der 57-Jährige nicht um den Verkauf seiner Wohnungen, werden sie zwangsversteigert. Das Geld geht an die Geschädigten.

    Sollte Geld nicht reichen, beantragt Staatsanwaltschaft Insolvenzverfahren

    Sollte der Ertrag nicht reichen, beantragt die Staatsanwaltschaft für den Mann ein Insolvenzverfahren. Beträge, die sich hieraus ergeben, werden anteilig an die Betroffenen ausgezahlt. Wird auch dadurch die Gesamtschuld nicht beglichen, kann jeder der Geschädigten zivilrechtlich gegen den 57-Jährigen vorgehen.

    Für ihn sei das Urteil zu milde, sagt Frommlet. Wäre es bei diesem Betrag um Steuerhinterziehung gegangen, wäre der Mann ins Gefängnis gekommen, ist der Memminger sicher. Der Verurteilte habe systematisch über Jahre betrogen und sei wegen Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung vorbestraft. Aus seiner Sicht sei das Urteil „ein Skandal“.

    „Das war haarscharf“

    Für Sven Müller vom ECDC ist die Strafe an sich zweitrangig. Ihm ist wichtig, dass der Club das Geld wiederbekommt. Durch den finanziellen Schaden sei der ECDC im Sommer vergangenen Jahres „so gut wie insolvent“ gewesen. Damals habe es bereits Gespräche mit Insolvenzanwälten gegeben. „Nur durch größte Kraftanstrengung“ und weil Gläubiger dem Verein entgegengekommen sind, „sind wir der Insolvenz entronnen. Das war haarscharf“.

    Heute habe der Club zwar immer noch Schulden wegen der Veruntreuung. Diese könne er nur langsam abzahlen. Dennoch stehe der ECDC auf sicheren Beinen - auch finanziell. Trotzdem sei die Wiedergutmachung dringend nötig, um die Schulden vollends tilgen zu können.

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