Welche Geschenke oder andere Leistungen dürfen Polizisten und Mitarbeiter anderer Behörden annehmen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen? Das haben wir die Polizei und eine Allgäuer Stadtverwaltung gefragt. Hintergrund sind die Ermittlungen im Memminger Rathaus, die am Mittwoch öffentlich wurden. Gegen sieben Mitarbeiter besteht der Verdacht der Bestechlichkeit. Sie sollen einmal von einem Unternehmen einen Zuschuss für einen Betriebsausflug erhalten haben, ein andermal Eintrittskarten für eine Fachmesse.
Artikel mit geringem Wert dürfen angenommen werden
Kugelschreiber und Geld: Geld darf grundsätzlich nicht angenommen werden, heißt es bei der Polizei. Das gilt auch für die Kaufbeurer Verwaltung, bestätigt Christoph Rothe, Pressesprecher der Stadt, den wir stellvertretend für Allgäuer Städte und Gemeinden befragt haben. Kleinigkeiten, etwa Kugelschreiber und Werbeartikel, seien kein Problem, sagt Polizeisprecher Holger Stabik. Alles, was darüber hinaus gehe, sei tabu. Für die kommunale Verwaltung heißt es laut Rothe: "Sachgeschenke mit einem erkennbaren Wert von bis zu 25 Euro dürfen nur mit Zustimmung des/der Vorgesetzten angenommen werden. Ist eine vorherige Zustimmung nicht möglich, muss die Annahme nachträglich angezeigt werden." Ausgenommen seien Geschenke von geringem Wert wie Kugelschreiber und Kalender.
Rabatt fürs Mittagessen: Für Polizisten gilt laut Stabik, dass sie generell nichts annehmen dürfen, das ihnen nur angeboten wird, weil sie Polizisten sind. Wenn sie etwa während einer Pause etwas an einem Imbiss essen und ihnen der Besitzer 50 Prozent Rabatt geben will, weil sie Polizisten sind, müssen sie ablehnen.
Wenn Gegenleistung erwartet wird, nichts annehmen
Wenn eine Gegenleistung erwartet wird: Ist erkennbar, dass mit einer Bewirtung oder einem Geschenk eine Gegenleistung erwartet wird, darf es nicht angenommen werden – "unabhängig vom Wert", sagt Rothe.
Geschenk, das nicht zurückgegeben werden kann: Jemand schickt aus Dankbarkeit, vielleicht nach einem Hilfseinsatz, einem Polizisten Geld. Es ist aber kein Absender erkennbar. Eine Möglichkeit sei dann, dass das Geld von der Behörde gespendet wird, sagt Stabik. Etwa für einen guten Zweck. Darüber entscheide das Polizeipräsidium mit Blick auf die Richtlinien. Wichtig sei immer, dass Polizisten von einem Geschenk keinen finanziellen Vorteil hätten.
Fachveranstaltungen: Wenn Polizisten vergünstigt oder kostenlos zu einer Fachveranstaltung eingeladen werden, müsse das vorher mit der Polizeiverwaltung geklärt werden, sagt Holger Stabik. Die Veranstaltung müsse einen dienstlichen Nutzen für Beamte oder gar das gesamte Präsidium haben. Zudem müsse der Rahmen angemessen sein. Seien die Hotelzimmer teuer oder stehe ein aufwendiges Freizeitprogramm im Vordergrund, sei diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Wasser statt Champgner
Bewirtung: Nimmt ein Polizist beruflich an einer Stadtratssitzung oder anderen Veranstaltung teil, und dort werden Getränke angeboten, darf er auch eines annehmen. Und zwar im üblichen Rahmen, wie es Stabik formuliert. Unüblich wäre es, überspitzt dargestellt, wenn der Polizist einen Champagner bestellt und alle anderen Wasser und Limonade trinken. "Es muss in dieser Situation angemessen sein." Das Gleiche gelte für Speisen. Auch in der Stadtverwaltung Kaufbeuren gebe es diese Regelung, in der ebenfalls von "üblicher und angemessener Bewirtung bei allgemeinen und offiziellen Veranstaltungen sowie Besprechungen" die Rede ist.