Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Wann ist das Landschaftsbild zerstört?

Gestratz/Grünenbach

Wann ist das Landschaftsbild zerstört?

    • |
    • |
    Interkommunales Gewerbegebiet
    Interkommunales Gewerbegebiet Foto: Anja Worschech

    Zum konkreten Fall: Zwischen den Orten Gestratz und Grünenbach soll auf einer Fläche von 6,4 Hektar ein sogenanntes interkommunales Gewerbegebiet entstehen. Dafür haben sich die Gemeinden Röthenbach, Grünenbach, Maierhöfen und Gestratz zusammengeschlossen und einen Zweckverband gegründet. Das Bauvorhaben ist bereits genehmigt. Widerstand regt sich durch eine Bürgerinitiative und den Bund Naturschutz (BN). Der BN klagt nun per Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof in München gegen das Projekt, da bereits vor wenigen Wochen offiziell Baubeginn war. Es geht um die Frage, wann davon die Rede sein kann, dass ein Landschaftsbild nachhaltig zerstört ist. Bisher gibt es dafür keine juristische Definition. Die unverbaute Landschaft gehöre zu den wichtigsten Schutzgütern von Mensch und Natur, sagt Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden