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Wann Polizei-Einsätze gefilmt werden dürfen - und wann nicht

Öffentliche Kontrolle?

Wann Polizei-Einsätze gefilmt werden dürfen - und wann nicht

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    Dass Polizisten bei ihrer Arbeit gefilmt werden, ist heutzutage fast schon gang und gäbe. Auch bei Durchsuchungen ist das regelmäßig der Fall. Erlaubt ist der Griff zum Handy aber nicht immer. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob auch der Ton mitgeschnitten wird – und in welchem Umfeld ein Einsatz stattfindet.
    Dass Polizisten bei ihrer Arbeit gefilmt werden, ist heutzutage fast schon gang und gäbe. Auch bei Durchsuchungen ist das regelmäßig der Fall. Erlaubt ist der Griff zum Handy aber nicht immer. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob auch der Ton mitgeschnitten wird – und in welchem Umfeld ein Einsatz stattfindet. Foto: Martina Diemand (Symbolbild)

    Ein Auto hängt schräg in einem Bach. Als die Polizei eintrifft, ist vom Unfallverursacher nichts zu sehen. Später kommt die Fahrzeughalterin dazu, die gefahren sein will. Schnell entsteht aber der Verdacht, dass nicht die Frau selbst, sondern ihr 36-jähriger Begleiter am Steuer saß. Der aber will laut Polizei nicht kooperieren, beleidigt die Beamten – und zückt sein Handy.

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