Ständig dieser nervtötende Lärm: Gerade in Ballungsräumen kann so mancher Bewohner von den Geräuschen der anderen gestört werden. Doch ab welchem Geräuschpegel gilt Lärm eigentlich als Belästigung? Ab wann dürfen gestresste Mieter oder Nachbarn die Polizei rufen? Unsere Redaktion hat anlässlich des Tags gegen Lärms bei Holger Stabik, Pressesprecher der Polizei Schwaben Süd-West, nachgefragt.
Bis zu 50.000 Euro Bußgeld für Rasenmähen am Sonntag