Das Alpen-Edelweiß ist aus der Bergwelt nicht wegzudenken: Hütten sind nach der Pflanze benannt, es ziert das Logo der Bergwacht Bayern und wird in Liedern besungen. An der Allgäuer Höfats ließen viele Menschen ihr Leben, als sie Anfang des vergangenen Jahrhunderts Edelweiß pflückten, um sie am Oberstdorfer Bahnhof zu verkaufen. Doch vor allem ist die Pflanze selten. So selten, dass sie seit dem 31. August 1980 den Status „streng geschützt“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz hat. Wird die Pflanze mutwillig gepflückt, ist Schluss mit der Idylle: Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld.
Edelweiß, Enzian und Co.: Auch Freiheitsstrafe bei Pflücken möglich
Ob eine Bußgeld fällig wird, oder sich sogar die Staatsanwaltschaft einschaltet, hänge vom Schutzstatus der Pflanze ab, erklärt Polizeisprecherin Silke Hopp. Sind Pflanzen „streng geschützt“, dann ist das mutwillige Pflücken im größeren Stil eine Straftat – und daher Sache der Staatsanwaltschaft. Stehen Pflanzen jedoch nur unter „besonderem Schutz“, dann kümmert sich bei Verstößen das Ordnungsamt. Dieses kann ein Bußgeld verordnen, sagt Hopp. Klar sei laut Gesetz: Werden geschützte Arten im gewerblichen Stil geerntet und es bereichert sich jemand damit, indem sie etwa verkauft werden, dann ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.

Frauenschuh, Edelweiß, Enzian und Alpenrose sind Beispiele von besonders geschützten heimischen Pflanzen, heißt es vom Landratsamt Oberallgäu. Der Bußgeldkatalog Umweltschutz des Bayerischen Umweltministeriums sieht für das Pflücken von diesen wild lebenden Blumen je Einzelfall ein Bußgeld von mindestens 100 Euro vor. „Es gibt eine Obergrenze, die durchaus in den fünfstelligen Eurobereich gehen kann“, teilt eine Sprecherin mit. Auch im benachbarten Tirol sind die Behörden streng: Wer dort geschützte Pflanzen wie das Alpen-Edelweiß im großen Stil pflückt, muss tief in die Tasche greifen: Ein Strafrahmen bis zu 30.000 Euro ist möglich, erklärt Otto Leiner vom Naturkunde Referat des Landes Tirol.
Ausgestopfte Tiere bei Hausdurchsuchungen gefunden
Sowohl Polizeisprecherin Hopp als auch Naturkundler Leiner sagen: Einen größeren „Edelweiß-Diebstahl“ gebe es so gut wie nie. Hopp sagt, es komme dagegen eher vor, dass bei Hausdurchsuchungen geschützte, ausgestopfte Tiere gefunden werden. Oder Nationalparks mit Autos befahren und so Pflanzen zerstört werden, sagt Leiner.
Die österreichische Bergwacht würde Wanderer eher aufklären und ermahnen, als anzeigen, sagt Leiner. An einen kuriosen Fall erinnert er sich: Vor etwa zwei Jahren wurde im Ötztal der dort fremde „amerikanische Stinktierkohl“ gefunden. Damit er heimischen Pflanzen nicht zum Feind wird, wurde er entfernt – mit medialer Aufmerksamkeit. Ein Mann beschwerte sich daraufhin über das Entfernen mit der Begründung: „Ich hab den Kohl doch gepflanzt.“