Eine Kuh liegt in ihrem Stall und soll aufstehen – kann oder will es aber nicht. Daher ziehen drei Männer sie am Schwanz und am Kopf, ein Mann tritt das Tier in die Seite. Schließlich versucht die Kuh aufzustehen, schafft es aber nicht und bricht zusammen. Unter anderem diese Szene zeigt ein Video, das die „Soko Tierschutz“ vor etwa zwei Jahren auf einem Bauernhof in Bad Grönenbach gemacht und veröffentlicht hat.
Es steht im Zusammenhang mit dem Tierschutz-Skandal auf mehreren Höfen in der Unterallgäuer Gemeinde und im benachbarten Oberallgäu. Die Hauptverhandlung dazu soll im Herbst stattfinden.
Einspruch gegen Geldstrafe wegen Tierquälerei in Bad Grönenbach
Wegen der Tierquälereien, die in dem Video zu sehen sind, war ein 29-jähriger Landwirtschaftshelfer zu einer Geldstrafe von 3200 Euro verurteilt worden. Gegen den Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein. Dieser wurde jetzt vor dem Amtsgericht Memmingen verhandelt. Mit einem Gutachten wollte der Angeklagte belegen, dass die Kuh „in vertretbarer Weise“ behandelt worden sei.
Doch ein Sachverständiger des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit war anderer Meinung. Er kam zu dem Schluss, dass die drei Männer nicht nur unsachgemäß gehandelt, sondern dem Rind auch starke Schmerzen zugefügt hätten. Das Tier habe „festgelegen“ und aus eigener Kraft nicht aufstehen können. Es hätte Alternativen gegeben, die Kuh zum Stehen zu bringen, argumentierte der Experte – zum Beispiel mit einem breiten Band unter der Kuh oder einem sogenannten Elektrotreiber. Angesichts dieser Äußerungen beriet sich der Angeklagte mit seinem Anwalt und zog den Einspruch schließlich zurück. Somit ist der Strafbefehl rechtskräftig.
Lesen Sie dazu auch: Staatsanwaltschaft erhebt nach Tierskandal Anklage gegen Landwirte und Helfer